Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkünfte DE und NL: liegt Pflichtveranlagung vor?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkünfte DE und NL: liegt Pflichtveranlagung vor?

    Tach,

    ich will nochmal zurückkommen auf einen Sachverhalt ähnlich dem hier https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/allgemein/allgemein-und-projekt/346666-wieviel-jahre-rückwirkend-steuern-erklären. Ein anderer Kunde des Bekannten aus NL hat 2018 und 2019 in Deutschland gearbeitet, die Steuererklärung für 2018 ist jetzt vorbereitet, ich werde aber noch gefragt, ob die Erklärung denn wirklich abgegeben werden muss, denn der Kunde muss für 2018 ca. EUR 900 nachzahlen. Er hatte in DE ca. EUR 30.000 Einkommen, in NL ca. EUR 8.000. Das Einkommen aus NL wird auch dort versteuert, in DE ist es in der Anlage N-AUS aufgeführt, da der gute Mann keine Freistellung in NL hat.

    Ich bin der Meinung, dass eine Pflichtveranlagung vorliegt, denn der im anderen Thema erwähnte § 46 EStG scheint mir eindeutig wegen der Einkünfte in NL von über EUR 410. Sehe ich das richtig so?

    #2
    Ist auch so. Faustregelmäßig kannst Du davon ausgehen, dass in fast allen Fällen, in denen eine Nachzahlung herauskommt, der Gesetzgeber auch irgendwo eine Pflichtveranlagungsvorschrift geschaffen hat, die aber nicht immer leicht zu finden ist. Der Gesetzgeber ja nicht vollkommen blind bei dem, was er tut. Umgekehrt kannst Du vielleicht sagen, dass gefühlt in ca. mindestens 20 % der Erstattungsfälle ebenfalls eine -unerkannte- Pflichtveranlagung besteht, da systematisch gesehen auch eine Nachzahlung unter bestimmten Umständen denkbar gewesen wäre.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Ist auch so.
      Wobei die Einkünfte in NL dabei wohl gar keine Rolle spielen, nehme ich mal an. Allein der Umstand, dass in DE Einkommen von mehr als EUR 410 entstanden ist, begründet dann schon die Pflichtveranlagung.

      Kommentar


        #4
        Genau umgekehrt wird ein Schuh daraus: weil er aus deutscher Sicht ausländische steuerfreie Einkünfte von über 410 € aus NL hatte.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...
        X