Tach,
ich will nochmal zurückkommen auf einen Sachverhalt ähnlich dem hier https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/allgemein/allgemein-und-projekt/346666-wieviel-jahre-rückwirkend-steuern-erklären. Ein anderer Kunde des Bekannten aus NL hat 2018 und 2019 in Deutschland gearbeitet, die Steuererklärung für 2018 ist jetzt vorbereitet, ich werde aber noch gefragt, ob die Erklärung denn wirklich abgegeben werden muss, denn der Kunde muss für 2018 ca. EUR 900 nachzahlen. Er hatte in DE ca. EUR 30.000 Einkommen, in NL ca. EUR 8.000. Das Einkommen aus NL wird auch dort versteuert, in DE ist es in der Anlage N-AUS aufgeführt, da der gute Mann keine Freistellung in NL hat.
Ich bin der Meinung, dass eine Pflichtveranlagung vorliegt, denn der im anderen Thema erwähnte § 46 EStG scheint mir eindeutig wegen der Einkünfte in NL von über EUR 410. Sehe ich das richtig so?
ich will nochmal zurückkommen auf einen Sachverhalt ähnlich dem hier https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/allgemein/allgemein-und-projekt/346666-wieviel-jahre-rückwirkend-steuern-erklären. Ein anderer Kunde des Bekannten aus NL hat 2018 und 2019 in Deutschland gearbeitet, die Steuererklärung für 2018 ist jetzt vorbereitet, ich werde aber noch gefragt, ob die Erklärung denn wirklich abgegeben werden muss, denn der Kunde muss für 2018 ca. EUR 900 nachzahlen. Er hatte in DE ca. EUR 30.000 Einkommen, in NL ca. EUR 8.000. Das Einkommen aus NL wird auch dort versteuert, in DE ist es in der Anlage N-AUS aufgeführt, da der gute Mann keine Freistellung in NL hat.
Ich bin der Meinung, dass eine Pflichtveranlagung vorliegt, denn der im anderen Thema erwähnte § 46 EStG scheint mir eindeutig wegen der Einkünfte in NL von über EUR 410. Sehe ich das richtig so?
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