Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Über 400 Euro weniger erstattet als ausgerechnet

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Über 400 Euro weniger erstattet als ausgerechnet

    Hallo zusammen,

    Vorab:
    ich weiss, dass eine rechtliche Beratung und so weiter nicht möglich ist, ich möchte auch keine, sondern einfach nur Tipps/Hinweise falls jemand helfen kann und möchte.

    Also ich habe unsere Einkommenssteuererklärung für 2019 wie immer mit Elsterformular gemacht.
    In den letzten Jahren hat die Berechnung auch immer fast genau auf den Euro gestimmt, nur dieses mal haben wir über 450€ weniger bekommen als Elsterformular ausgerechnet hat.
    Und ich verstehe nicht wirklich, warum.

    Ich liste hier mal die aus meiner Sicht relevanten Daten auf.
    Aus dem Steuervergleich (die letzte Spalte ist die Differenz zwischen Erklärung und Bescheid):

    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben . . . . . . . . 1.340 . . . . . 130 . . . . -1.210
    zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx . . . . xx.xxx . . . . 1.210
    tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx . . . . xx.xxx . . . . . 412

    ...es kommen noch ein paar mehr Spalten mit diesen Differenzen im Bereich 500€, aber ich denke das reicht erst mal.

    Dann hier die Erläuterungen aus dem Bescheid:

    1.) Die Einnahmen aus Kapitalvermögen wurden um Zinsen auf Steuererstattungen in Höhe von 383 EUR erhöht.

    ^^^^ Was kann damit gemeint sein?

    2.) Die Festsetzung der Kirchensteuer erfolgt nur gegen den Ehemann. Ihre Angaben zum Sparer-Pauschbetrag fehlten oder waren unvollständig. Es wurde daher davon ausgegangen, dass Sie den Sparer-Pauschbetrag in voller Höhe bei nicht erklärten Kapitalerträgen in Anspruch genommen haben. Als Sonderausgaben wurde die Differenz zwischen der im Kalenderjahr gezahlten und der erstatteten Kirchensteuer berücksichtigt.

    ^^^ Angaben zum Sparer-Pauschbetrag? Habe ich noch nie irgendwas dergleichen angegeben, kann mir jemand sagen, was damit genau gemeint ist?

    3.) Für 1 Kind(er) wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß § 32 Abs. 6 EStG berücksichtigt. Das entsprechende Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen wurden - auch soweit lediglich ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch bei der Bemessung der Unterhaltsverpflichtung nach § 1612b BGB besteht - insoweit bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet (§ 31 EStG). Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51 a Abs. 2 EStG) wurde dagegen das Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen nicht hinzugerechnet.

    ^^^Was bedeutet das?

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mit verständlichen Worten Licht ins Dunkel bringen könnte.

    Falls noch Angaben fehlen, bitte Bescheid sagen.

    Danke!

    #2
    Hallo,

    so ganz schlau werde ich nicht aus den Zahlenangaben.
    Ich lese es so zvst.E xx.xxx Steuer 1210.- ElsterFormular 412.-
    Das ergibt aber einen Unterschied von 800.-
    Zinsen: Du hast eine Steuerklärung viel später eingereicht und und dazu keine Anlage KAP eingereicht.
    unbeschränkte Sonderausgaben hast du 1340.- angegeben anerkannt 130.-
    Warum? Was hast du in die Erklärung eingetragen? Wie kommst du auf diesen Betrag?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      1.) Die Einnahmen aus Kapitalvermögen wurden um Zinsen auf Steuererstattungen in Höhe von 383 EUR erhöht.

      ^^^^ Was kann damit gemeint sein?
      Das waren Erstattungszinsen, die du 2019 vom Finanzamt erhalten, aber nicht erklärt hast.

      ^^^ Angaben zum Sparer-Pauschbetrag? Habe ich noch nie irgendwas dergleichen angegeben, kann mir jemand sagen, was damit genau gemeint ist?
      Die 2019 tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge hättest du in der Anlage KAP erklären müssen. Die Anlage KAP hättest du wegen

      der Erstattungszinsen beifügen müssen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Was sind denn Erstattungszinsen, welche ich vom Finanzamt erhalte?
        Tut mir leid, ich blicke da einfach nicht durch.

        Eine Anlage KAP habe ich bisher noch nie beigefügt. Ich ging immer davon aus, dass ich das nicht muss wenn ich innerhalb des Sparer Pauschalbetrags bleibe (was ich definitiv bin) ?

        Habe ich jetzt Geld verloren, weil ich die Erklärung falsch gemacht habe?

        Kommentar


          #5
          Falls Du noch rechtzeitig Einspruch einlegen kannst, solltest Du das rechtzeitig tun und die ausgefüllte Anlage KAP nachreichen und die richtigen Angaben zum Sparerpauschbetrag machen. Dann hast Du nichts verloren.

          Du bist verpflichtet eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP abzugeben, wenn Du steuerpflichtige Erträge hattest, die bisher nicht der deutschen Abgeltungssteuer unterworfen wurden. Das sind in der Regel Erstattungszinsen des Finanzamts oder Erträge aus dem Ausland (soweit in Deutschland steuerpflichtig). Das sind nicht Erträge, die aufgrund von Freistellungsaufträgen freigestellt wurden, es sei denn es wurden mehr Beträge freigestellt als Dir Sparerpauschbetrag zusteht.

          Erstattungszinsen: Schaue in die Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre auf Seite 1 neben den festgesetzten Beträgen zur Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, ob da noch eine Spalte "Zinsen zur Einkommensteuer" auftaucht. Es geht um Beträge egal für welches Jahr, die Du in 2019 erhalten hast.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Errazzor Beitrag anzeigen
            Was sind denn Erstattungszinsen, welche ich vom Finanzamt erhalte?
            https://www.finanztip.de/zinsen-auf-steuererstattungen/

            Du kannst Dir ja auch mal den Einkommensteuerbescheid angucken, den Du im Jahr 2019 erhalten hast. Da sind doch die Zinsen aufgeführt!

            Zitat von Errazzor Beitrag anzeigen
            wenn ich innerhalb des Sparer Pauschalbetrags bleibe (was ich definitiv bin)
            Das bist Du scheinbar nicht:

            Zitat von Errazzor Beitrag anzeigen
            Zinsen auf Steuererstattungen in Höhe von 383 EUR

            Kommentar


              #7
              Ok, diese Zinsen habe ich gefunden. Das waren Zinsen auf rückwirkende Steuererklärungen von 2017 und 2016, welche ich im Jahr 2019 erhalten habe.
              In Summe waren das die besagten 383 EUR.

              Aber kann DAS eine Differenz von ~400EUR bei der Steuererstattung ausmachen ? Dann hätten die mir ja die kompletten Zinsen wieder abgezogen?

              Kommentar


                #8
                Ich habe jetzt nochmal versucht das ganze zu verstehen und bin auf folgendes gestossen:

                Es gibt wie oben schon beschrieben noch folgende Differenz:

                ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben . . . . . . . . 1.340 . . . . . 130 . . . . -1.210

                Da geht es offenbar um die Kirchensteuer.
                Im Bescheid steht:

                gezahlte Kirchensteuer: 1320
                ab erstattete Kirchensteuer: 1210

                Ich bin im Dezember 2019 aus der Kirche ausgetreten, aber ich wüsste nicht, dass mir irgendwann Kirchensteuer erstattet wurde? Kann es das sein, warum ich unterm Strich 400 EUR weniger erhalte, als Elster Formular ausgerechnet hat?

                Über Tipps wäre ich dankbar, denn einen Einspruch müsste ich HEUTE noch abgeben. Letzte Möglichkeit.

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  Deine oben gemachten Angaben sind mehr als dürftig.
                  Ich versuch mal zu raten.
                  Das zverstE ist lt. Bescheid um 1210.- höher?
                  1. Kirchensteuer bezahlt 1340 - Erstattung 130.- ergibt 1210.-
                  2. Zinsen vom FA 383.- ergibt 513.- mehr
                  3. Restbetrag: Hast du falsche Angaben zur KV gemacht? (Erstattung erhalten, mehr als Basisversoegung angegeben)
                  Lies den Bescheid durch (alles)

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,
                    Danke für die Antwort.
                    ich reiche gerne alle Angaben nach wenn ich wüsste, welche gebraucht werden.

                    Nein das Problem scheint zu sein, dass im Bescheid steht, ich hätte 1210EUR Kirchensteuer erstattet bekommen. Und das kann ich nicht nachvollziehen.

                    Ich glaube ich habe folgenden Fehler gemacht:

                    Ich bin im Dezember 2019 aus der Kirche ausgetreten.
                    Bei der Einkommenssteuererklärung für 2019 habe ich im Hauptvordruck bei Religionszugehörigkeit "KEINE" angegeben,

                    Kann das das Problem sein?

                    Hier nochmal die Daten aus dem Bescheid bezüglich Kirchensteuer:

                    Unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben:

                    Im Kalenderjahr 2019 geleistete Zuwendungen: 20
                    Im Veranlagungszeitraum abziehbar: 20
                    gezahlte Kirchensteuer: 1320
                    ab erstattete Kirchensteuer: 1210
                    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben: 130
                    Ich wüsste nicht, dass ich jemals 1210€ an Kirchensteuer erstattet bekommen hätte. Für was auch? Ich war ja das ganze Jahr 2019 noch in der Kirche (Austritt am 12.12.2019)

                    Kommentar


                      #11
                      In den Erläuterungen zum Bescheid steht u. a. folgendes:

                      Ihre Angaben zum Sparer-Pauschbetrag fehlten oder waren unvollständig. Es wurde daher davon ausgegangen, dass Sie den Sparer-Pauschbetrag in voller Höhe bei nicht erklärten Kapitalerträgen in Anspruch genommen haben.
                      Das Finanzamt hat einfach unterstellt, dass der komplette Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen wurde, obwohl die tatsächlich in Anspruch

                      genommenen Beträge von den Banken mitgeteilt werden. Der erste Beitrag stammt vom 06.12.2020. Wenn der gleich nach Erhalt des Steuerbescheids

                      verfasst wurde, ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen. Trotzdem wird es langsam Zeit.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Der Bescheid ist vom 30.11. , ich muss den Einspruch also bis morgen gemacht haben.
                        Aber ohne schlüssige Begründungen wird mir das leider nicht möglich sein.

                        Das mit dem Pauschbetrag habe ich soweit verstanden (kann ich das dann nachreichen?) aber das mit der Kirchensteuer nicht.

                        Kommentar


                          #13
                          Das mit der Kirchensteuer ist doch höchstwahrscheinlich auch richtig. Wenn du 2019 Erstattungszinsen für 2016 und 2017 erhalten hast, dann hast du ebenfalls 2019

                          deine Kirchensteuererstattungen für 2016 und 2017 erhalten, das nehme ich mal stark an. Diese Erstattung ist von der 2019 bezahlten Kirchensteuer abzuziehen

                          und mindert deine unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben entsprechend.

                          Den Einspruch kannst du direkt in Mein ELSTER erstellen, Du hast bei einem Bescheidsdatum 30.11.2020 noch ein paar Tage Zeit

                          Du kannst an den Einspruch die Anlage KAP anhängen (PDF) und dort den tatsächlich in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag in Zeile 13 angeben,

                          die Erstattungszinsen dann in Zeile 19.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Bitte entschuldige meine laienhaften Fragen - aber wieso erhalte ich Kirchensteuererstattungen aus 2016/2017 und wo finde ich diese in den Bescheiden?

                            ich würde das gerne nachvollziehen können, irgendwie muss die Summe von 1210EUR an Erstattungen ja zusammenkommen.

                            Wobei ich wie gesagt das Prozedere dahinter nicht verstehe - was und warum wird denn da erstattet.

                            Kommentar


                              #15
                              Manometer, das ist doch das gleiche Spiel wie bei den Zinsen: Es geht um Kirchensteuererstattungen im Jahr 2019 egal für welches Jahr. Wenn Du in 2019 einen Einkommensteuerbescheid mit Erstattungen und Zinserstattungen bekommen hast, dann gibt es da -außer in Bayern- auf Seite 1 auch eine Spalte namens Kirchensteuer, wo es dann auch zu Erstattungen kam. Die Kirchensteuer beträgt regelmäßig 8 % oder 9 % der Einkommensteuer, somit führt eine Einkommensteuererstattung regelmäßig auch zu einer Kirchensteuererstattung.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X