Hallo zusammen,
Vorab:
ich weiss, dass eine rechtliche Beratung und so weiter nicht möglich ist, ich möchte auch keine, sondern einfach nur Tipps/Hinweise falls jemand helfen kann und möchte.
Also ich habe unsere Einkommenssteuererklärung für 2019 wie immer mit Elsterformular gemacht.
In den letzten Jahren hat die Berechnung auch immer fast genau auf den Euro gestimmt, nur dieses mal haben wir über 450€ weniger bekommen als Elsterformular ausgerechnet hat.
Und ich verstehe nicht wirklich, warum.
Ich liste hier mal die aus meiner Sicht relevanten Daten auf.
Aus dem Steuervergleich (die letzte Spalte ist die Differenz zwischen Erklärung und Bescheid):
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben . . . . . . . . 1.340 . . . . . 130 . . . . -1.210
zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx . . . . xx.xxx . . . . 1.210
tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx . . . . xx.xxx . . . . . 412
...es kommen noch ein paar mehr Spalten mit diesen Differenzen im Bereich 500€, aber ich denke das reicht erst mal.
Dann hier die Erläuterungen aus dem Bescheid:
1.) Die Einnahmen aus Kapitalvermögen wurden um Zinsen auf Steuererstattungen in Höhe von 383 EUR erhöht.
^^^^ Was kann damit gemeint sein?
2.) Die Festsetzung der Kirchensteuer erfolgt nur gegen den Ehemann. Ihre Angaben zum Sparer-Pauschbetrag fehlten oder waren unvollständig. Es wurde daher davon ausgegangen, dass Sie den Sparer-Pauschbetrag in voller Höhe bei nicht erklärten Kapitalerträgen in Anspruch genommen haben. Als Sonderausgaben wurde die Differenz zwischen der im Kalenderjahr gezahlten und der erstatteten Kirchensteuer berücksichtigt.
^^^ Angaben zum Sparer-Pauschbetrag? Habe ich noch nie irgendwas dergleichen angegeben, kann mir jemand sagen, was damit genau gemeint ist?
3.) Für 1 Kind(er) wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß § 32 Abs. 6 EStG berücksichtigt. Das entsprechende Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen wurden - auch soweit lediglich ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch bei der Bemessung der Unterhaltsverpflichtung nach § 1612b BGB besteht - insoweit bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet (§ 31 EStG). Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51 a Abs. 2 EStG) wurde dagegen das Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen nicht hinzugerechnet.
^^^Was bedeutet das?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mit verständlichen Worten Licht ins Dunkel bringen könnte.
Falls noch Angaben fehlen, bitte Bescheid sagen.
Danke!
Vorab:
ich weiss, dass eine rechtliche Beratung und so weiter nicht möglich ist, ich möchte auch keine, sondern einfach nur Tipps/Hinweise falls jemand helfen kann und möchte.
Also ich habe unsere Einkommenssteuererklärung für 2019 wie immer mit Elsterformular gemacht.
In den letzten Jahren hat die Berechnung auch immer fast genau auf den Euro gestimmt, nur dieses mal haben wir über 450€ weniger bekommen als Elsterformular ausgerechnet hat.
Und ich verstehe nicht wirklich, warum.
Ich liste hier mal die aus meiner Sicht relevanten Daten auf.
Aus dem Steuervergleich (die letzte Spalte ist die Differenz zwischen Erklärung und Bescheid):
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben . . . . . . . . 1.340 . . . . . 130 . . . . -1.210
zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx . . . . xx.xxx . . . . 1.210
tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . xx.xxx . . . . xx.xxx . . . . . 412
...es kommen noch ein paar mehr Spalten mit diesen Differenzen im Bereich 500€, aber ich denke das reicht erst mal.
Dann hier die Erläuterungen aus dem Bescheid:
1.) Die Einnahmen aus Kapitalvermögen wurden um Zinsen auf Steuererstattungen in Höhe von 383 EUR erhöht.
^^^^ Was kann damit gemeint sein?
2.) Die Festsetzung der Kirchensteuer erfolgt nur gegen den Ehemann. Ihre Angaben zum Sparer-Pauschbetrag fehlten oder waren unvollständig. Es wurde daher davon ausgegangen, dass Sie den Sparer-Pauschbetrag in voller Höhe bei nicht erklärten Kapitalerträgen in Anspruch genommen haben. Als Sonderausgaben wurde die Differenz zwischen der im Kalenderjahr gezahlten und der erstatteten Kirchensteuer berücksichtigt.
^^^ Angaben zum Sparer-Pauschbetrag? Habe ich noch nie irgendwas dergleichen angegeben, kann mir jemand sagen, was damit genau gemeint ist?
3.) Für 1 Kind(er) wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß § 32 Abs. 6 EStG berücksichtigt. Das entsprechende Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen wurden - auch soweit lediglich ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch bei der Bemessung der Unterhaltsverpflichtung nach § 1612b BGB besteht - insoweit bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet (§ 31 EStG). Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51 a Abs. 2 EStG) wurde dagegen das Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen nicht hinzugerechnet.
^^^Was bedeutet das?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mit verständlichen Worten Licht ins Dunkel bringen könnte.
Falls noch Angaben fehlen, bitte Bescheid sagen.
Danke!
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