Hallo,
ich hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann:
Anfang des Jahres habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Meine ehemaliger Arbeitgeber weigert sich nun, für die Zeit meiner Anstellung (Okt. 2016 - Feb. 2020) nachträglich Lohnsteuerbescheide auszustellen. Diese wären für mich wichtig, da ich eine freiwillige Steuerklärung machen möchte!
Art der Anstellung: Werkstudent
Vertragsform Teilzeit/ unbefristet - 20h pro Woche
Brutto mtl: bis Feb 2018 720€
ab März 2018 800€
Gehaltszettel gab es nicht. Auf drängen meines Anwalts, schickte mir der ehemalige Arbeitsgeber nun für die Jahre 2016 - 2020 die Meldebescheinigung für Arbeitnehmer nach § 25 DEÜV (?!).
Auf Nachfrage bei den zuständigen Stellen erhielt ich die Auskunft, dass eine Meldung bei der Rentenkasse und der Krankenkasse wohl vorlag.
Ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung auszustellen und Datensätze vom FA abzufragen und zu übermitteln, unabhängig der Tatsache ob Lohnsteuer angefallen ist oder nicht? Diese würde doch sämtliche Abgaben etc. auflisten.
In ELSTER sind alle Daten (Riesterrente, Gage Film) etc. soweit aufgelistet und konnten vom FA bezogen werden. Lediglich die Daten zur Anstellung beim ehemaligen Arbeitgeber fehlen.
Auf Nachfrage beim zuständigen FA, sagte man mir, dass keinerlei Daten gemeldet worden sind.
Wie komme ich nun an diese Daten? Was bringt mir die Meldebescheinigung? Ist es trotzdem möglich die Steuerklärung auszufüllen - wenn ja wie?
Ich entschuldige mich, falls diese Fragen laienhaft erscheinen, aber ich habe von dieser Thematik keinerlei Ahnung.
Vielen Dank vorab und ein frohes Fest
ich hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann:
Anfang des Jahres habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Meine ehemaliger Arbeitgeber weigert sich nun, für die Zeit meiner Anstellung (Okt. 2016 - Feb. 2020) nachträglich Lohnsteuerbescheide auszustellen. Diese wären für mich wichtig, da ich eine freiwillige Steuerklärung machen möchte!
Art der Anstellung: Werkstudent
Vertragsform Teilzeit/ unbefristet - 20h pro Woche
Brutto mtl: bis Feb 2018 720€
ab März 2018 800€
Gehaltszettel gab es nicht. Auf drängen meines Anwalts, schickte mir der ehemalige Arbeitsgeber nun für die Jahre 2016 - 2020 die Meldebescheinigung für Arbeitnehmer nach § 25 DEÜV (?!).
Auf Nachfrage bei den zuständigen Stellen erhielt ich die Auskunft, dass eine Meldung bei der Rentenkasse und der Krankenkasse wohl vorlag.
Ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung auszustellen und Datensätze vom FA abzufragen und zu übermitteln, unabhängig der Tatsache ob Lohnsteuer angefallen ist oder nicht? Diese würde doch sämtliche Abgaben etc. auflisten.
In ELSTER sind alle Daten (Riesterrente, Gage Film) etc. soweit aufgelistet und konnten vom FA bezogen werden. Lediglich die Daten zur Anstellung beim ehemaligen Arbeitgeber fehlen.
Auf Nachfrage beim zuständigen FA, sagte man mir, dass keinerlei Daten gemeldet worden sind.
Wie komme ich nun an diese Daten? Was bringt mir die Meldebescheinigung? Ist es trotzdem möglich die Steuerklärung auszufüllen - wenn ja wie?
Ich entschuldige mich, falls diese Fragen laienhaft erscheinen, aber ich habe von dieser Thematik keinerlei Ahnung.
Vielen Dank vorab und ein frohes Fest
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