Die Kirchensteuer wird den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben zugeordnet.
Dabei wurde bei mir bisher die erstattete Kirchensteuer von den Steuerbescheid 2 Jahre zuvor abgezogen.
Doch diesmal (Steuerbescheid für 2019) wurde die erstattete Kirchensteuer von 2017 und 2018 abgezogen.
Für 2018 wurde die erstattete Kirchensteuer von 2016 und für 2017 von 2015 abgezogen.
Ist das ok, dass nun für 2 Jahre die erstattete Kirchensteuer abgezogen wird?
Ich fände es Klasse, wenn mir jemand da helfen und Auskunft geben könnte.
Im Voraus schonmal danke!
LG Alfred
Dabei wurde bei mir bisher die erstattete Kirchensteuer von den Steuerbescheid 2 Jahre zuvor abgezogen.
Doch diesmal (Steuerbescheid für 2019) wurde die erstattete Kirchensteuer von 2017 und 2018 abgezogen.
Für 2018 wurde die erstattete Kirchensteuer von 2016 und für 2017 von 2015 abgezogen.
Ist das ok, dass nun für 2 Jahre die erstattete Kirchensteuer abgezogen wird?
Ich fände es Klasse, wenn mir jemand da helfen und Auskunft geben könnte.
Im Voraus schonmal danke!
LG Alfred
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