Hallo zusammen,
ich habe für die Einspeisung von Strom mit meinem Netzbetreiber einen Netto-Abschlag von EUR 16,81 vereinbart, d.h. ergibt mit 19% USt. EUR 20,-, die er mir monatlich überweist. Nun gab es ja ab 07/2020 eine USt.-Senkung auf 16%. Der Netzbetreiber hat mir nun weiterhin die EUR 20,- überwiesen und in der Voranmeldung habe ich weiterhin das Netto-Entgeld in Höhe von EUR 16,81 angenommen, dann aber eben nur 16% abgeführt. Ich gehe davon aus, dass sich der Netzbetreiber in der Schlussrechnung die Differenz wiederholt.
Nun mache ich gerade die USt.-Erklärung für 2020 und es stellt sich mir die Frage, welches Netto-Entgeld ich nun ansetzen soll (Zeile 45), EUR 16,81 (19%) oder EUR 17,24 (16%).
Danke und viele Grüße
Toru
ich habe für die Einspeisung von Strom mit meinem Netzbetreiber einen Netto-Abschlag von EUR 16,81 vereinbart, d.h. ergibt mit 19% USt. EUR 20,-, die er mir monatlich überweist. Nun gab es ja ab 07/2020 eine USt.-Senkung auf 16%. Der Netzbetreiber hat mir nun weiterhin die EUR 20,- überwiesen und in der Voranmeldung habe ich weiterhin das Netto-Entgeld in Höhe von EUR 16,81 angenommen, dann aber eben nur 16% abgeführt. Ich gehe davon aus, dass sich der Netzbetreiber in der Schlussrechnung die Differenz wiederholt.
Nun mache ich gerade die USt.-Erklärung für 2020 und es stellt sich mir die Frage, welches Netto-Entgeld ich nun ansetzen soll (Zeile 45), EUR 16,81 (19%) oder EUR 17,24 (16%).
Danke und viele Grüße
Toru
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