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ALG 2 und Kleingewerbe: Einkommensteuer

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    ALG 2 und Kleingewerbe: Einkommensteuer

    Guten Tag,

    ich beziehe ALG 2 und habe ein Kleingewerbe. Bisher lief es immer so, dass ich dem Finanzamt meinen ALG 2 Bescheid sowie meine EÜR in Schriftform zukommen ließ.

    Jetzt hat mich das Finanzamt aber Ende 2020 angeschrieben, dass ich für das Jahr 2019 meine Einkommensteuer sowie die EÜR in elektronischer Form per ELSTER übermitteln muss.
    Den Zugang habe ich inzwischen, nur komme ich absolut nicht klar mit dem Programm, weil ich nicht weiß, wo ich was eintragen muss? Zudem läuft der ALG 2 Bescheid auf meinen Partner, da dieser auch ALG 2 bezieht und wir eine BG sind.
    Also, wo trage ich diese Leistungen ein und welche Anlagen muss ich ausfüllen?

    Bei der Suchfunktion hier habe ich leider nur überall gefunden, dass ALG 2 überhaupt nicht eingetragen werden muss. Aber wieso dann die Einkommensteuer? Zumal in dem Brief auch steht, dass ich künftig die EÜR elektronisch schicken soll, von der Einkommensteuer ist nur für 2019 die Rede.

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    #2
    Bei der Suchfunktion hier habe ich leider nur überall gefunden, dass ALG 2 überhaupt nicht eingetragen werden muss.
    Das ist doch auch richtig. ALG 2 unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und ist deshalb auch nicht anzugeben.

    Du ermittelst deinen Gewinn in der EÜR und erklärst den ermittelten Gewinn dann in deiner Einkommensteuererklärung. Beide Erklärungen

    musst du elektronisch übermitteln. Erstellen kannst du alles in der Webanwendung Mein ELSTER oder mit einem kommerziellen Steuerprogramm
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bei gewerblichen Einkünften muss die Einkommensteuererklärung seit Jahren elektronisch übermittelt werden, ebenso die EÜR. Irgendwann drückt da kein FA mehr ein Auge zu.
      ALG2 ist steuerfrei und kommt in der Einkommensteuererklärung nicht vor.

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        #4
        Okay, vielen Dank. Dann versuche ich mal, mich in Mein Elster online zurecht zu finden. Da wurden mir noch diverse Formulare angezeigt, die wohl auch auszufüllen sind. Werde mich bei offenen Fragen dann hier nochmal melden.

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          #5
          Hallo,

          Das Ergebnis aus der EÜR musst du in die Anlage G (Bestandteil der Einkommensteuererklärung) übertragen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Wenn mir Jemand hier helfen könnte. Ich habe keine Ahnung, was ich in der EÜR unter 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG eintragen soll? Ist aber ein Pflichtfeld.

            Wenn ALG 2 nicht eingetragen wird und ich meine komplette Regelleistung als Ausgabe da eintrage, dann wäre der Gewinn ja am Ende weit unter Null! Ist das richtig? Also ich habe kein extra Geschäftsgirokonto, es gehen zu 90% alle Einnahmen über das Paypal Geschäftskonto ein. Hier und da zahlen Kunden zwar auch per normaler Überweisung, was dann aufs Girokonto geht. Von Paypal buche ich mir dann und wann was rüber aufs Girokonto.
            Aber was soll ich nun als Entnahmen angeben? Stehe gerade auf dem Schlauch.
            Zuletzt geändert von Nine75; 03.01.2021, 15:31.

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              #7
              Von Paypal buche ich mir dann und wann was rüber aufs Girokonto.
              Die Jahressumme gibst du bei den Entnahmen an. Bei den Einlagen kannst du auch 0,00 eintragen und im Textfeld keine schreiben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Auf welchem Konto Deine Einnahmen landen ist vollkommen egal. Du hast Zugriff auf Dein Girokonto und auch auf's Paypal-Konto.

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                  #9
                  ... und ich meine komplette Regelleistung als Ausgabe da eintrage, dann wäre der Gewinn ja am Ende weit unter Null!
                  Falsch ! Entnahmen sind keine Betriebsausgaben, sie beeinflussen die Höhe deines Gewinns nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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