Guten Tag,
ich beziehe ALG 2 und habe ein Kleingewerbe. Bisher lief es immer so, dass ich dem Finanzamt meinen ALG 2 Bescheid sowie meine EÜR in Schriftform zukommen ließ.
Jetzt hat mich das Finanzamt aber Ende 2020 angeschrieben, dass ich für das Jahr 2019 meine Einkommensteuer sowie die EÜR in elektronischer Form per ELSTER übermitteln muss.
Den Zugang habe ich inzwischen, nur komme ich absolut nicht klar mit dem Programm, weil ich nicht weiß, wo ich was eintragen muss? Zudem läuft der ALG 2 Bescheid auf meinen Partner, da dieser auch ALG 2 bezieht und wir eine BG sind.
Also, wo trage ich diese Leistungen ein und welche Anlagen muss ich ausfüllen?
Bei der Suchfunktion hier habe ich leider nur überall gefunden, dass ALG 2 überhaupt nicht eingetragen werden muss. Aber wieso dann die Einkommensteuer? Zumal in dem Brief auch steht, dass ich künftig die EÜR elektronisch schicken soll, von der Einkommensteuer ist nur für 2019 die Rede.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
ich beziehe ALG 2 und habe ein Kleingewerbe. Bisher lief es immer so, dass ich dem Finanzamt meinen ALG 2 Bescheid sowie meine EÜR in Schriftform zukommen ließ.
Jetzt hat mich das Finanzamt aber Ende 2020 angeschrieben, dass ich für das Jahr 2019 meine Einkommensteuer sowie die EÜR in elektronischer Form per ELSTER übermitteln muss.
Den Zugang habe ich inzwischen, nur komme ich absolut nicht klar mit dem Programm, weil ich nicht weiß, wo ich was eintragen muss? Zudem läuft der ALG 2 Bescheid auf meinen Partner, da dieser auch ALG 2 bezieht und wir eine BG sind.
Also, wo trage ich diese Leistungen ein und welche Anlagen muss ich ausfüllen?
Bei der Suchfunktion hier habe ich leider nur überall gefunden, dass ALG 2 überhaupt nicht eingetragen werden muss. Aber wieso dann die Einkommensteuer? Zumal in dem Brief auch steht, dass ich künftig die EÜR elektronisch schicken soll, von der Einkommensteuer ist nur für 2019 die Rede.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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