Liebe Foristen,
ich würde mich sehr freuen, wenn jemand diesbezüglich Rat weiß:
Ich bin nebenberuflich sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig, im (Gesamt-)Kleinunternehmer-Rahmen. Zu der aufs jeweils vergangene Gesamtjahr bezogenen Umsatzsteuererklärung habe ich zwei kurze Fragen:
1.) Meine beiden kleinen freiberuflichen Tätigkeiten endeten jeweils mit Gewinn (+), das jüngst ergänzend angemeldet kleine Gewerbe jedoch mit kleinem Minus. Ich verstehe es doch richtig, dass ich alle drei Tätigkeiten in der *Umsatzsteuerklärung* für 2020 kumulierend betrachte, also sozusagen Freiberuflich I (Brutto-Umsatz) plus Freiberuflich II (Brutto-Umsatz) minus Gewerbe, oder?
2.) Bei einer der beiden freiberufl. Tätigkeiten, nämlich jener als freiberufl. Fernlehrer bei einer Fernschule, lese ich auf meinen von der Fernschule erstellten Monatsabrechnungen (Honorarnotizen) aufgedruckt: "Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21b UStG". Dieser Paragraf betrifft ja selbstständig Unterrichtende. Ich verstehe es doch richtig, dass ich den Fernlehrer-Umsatz folglich komplett aus der besagten Umsatzsteuererklärung 2020 herauslassen darf, oder? Somit also meine o. g. Rechnung nur lautet Freiberuflich I (Brutto) minus Gewerbe-Verlust = Wert für die Umsatzsteuer(jahres)erklärung 2020?
HERZLICHEN DANK vorab!
ich würde mich sehr freuen, wenn jemand diesbezüglich Rat weiß:
Ich bin nebenberuflich sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig, im (Gesamt-)Kleinunternehmer-Rahmen. Zu der aufs jeweils vergangene Gesamtjahr bezogenen Umsatzsteuererklärung habe ich zwei kurze Fragen:
1.) Meine beiden kleinen freiberuflichen Tätigkeiten endeten jeweils mit Gewinn (+), das jüngst ergänzend angemeldet kleine Gewerbe jedoch mit kleinem Minus. Ich verstehe es doch richtig, dass ich alle drei Tätigkeiten in der *Umsatzsteuerklärung* für 2020 kumulierend betrachte, also sozusagen Freiberuflich I (Brutto-Umsatz) plus Freiberuflich II (Brutto-Umsatz) minus Gewerbe, oder?
2.) Bei einer der beiden freiberufl. Tätigkeiten, nämlich jener als freiberufl. Fernlehrer bei einer Fernschule, lese ich auf meinen von der Fernschule erstellten Monatsabrechnungen (Honorarnotizen) aufgedruckt: "Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21b UStG". Dieser Paragraf betrifft ja selbstständig Unterrichtende. Ich verstehe es doch richtig, dass ich den Fernlehrer-Umsatz folglich komplett aus der besagten Umsatzsteuererklärung 2020 herauslassen darf, oder? Somit also meine o. g. Rechnung nur lautet Freiberuflich I (Brutto) minus Gewerbe-Verlust = Wert für die Umsatzsteuer(jahres)erklärung 2020?
HERZLICHEN DANK vorab!
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