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Umsatzsteuererklärung gemischt freiberuflich gewerblich Selbstständiger

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    Umsatzsteuererklärung gemischt freiberuflich gewerblich Selbstständiger

    Liebe Foristen,

    ich würde mich sehr freuen, wenn jemand diesbezüglich Rat weiß:

    Ich bin nebenberuflich sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig, im (Gesamt-)Kleinunternehmer-Rahmen. Zu der aufs jeweils vergangene Gesamtjahr bezogenen Umsatzsteuererklärung habe ich zwei kurze Fragen:

    1.) Meine beiden kleinen freiberuflichen Tätigkeiten endeten jeweils mit Gewinn (+), das jüngst ergänzend angemeldet kleine Gewerbe jedoch mit kleinem Minus. Ich verstehe es doch richtig, dass ich alle drei Tätigkeiten in der *Umsatzsteuerklärung* für 2020 kumulierend betrachte, also sozusagen Freiberuflich I (Brutto-Umsatz) plus Freiberuflich II (Brutto-Umsatz) minus Gewerbe, oder?

    2.) Bei einer der beiden freiberufl. Tätigkeiten, nämlich jener als freiberufl. Fernlehrer bei einer Fernschule, lese ich auf meinen von der Fernschule erstellten Monatsabrechnungen (Honorarnotizen) aufgedruckt: "Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21b UStG". Dieser Paragraf betrifft ja selbstständig Unterrichtende. Ich verstehe es doch richtig, dass ich den Fernlehrer-Umsatz folglich komplett aus der besagten Umsatzsteuererklärung 2020 herauslassen darf, oder? Somit also meine o. g. Rechnung nur lautet Freiberuflich I (Brutto) minus Gewerbe-Verlust = Wert für die Umsatzsteuer(jahres)erklärung 2020?

    HERZLICHEN DANK vorab!

    #2
    In deiner konsolidierten Umsatzsteuererklärung sind die Einnahmen aus deinen diversen Tätigkeiten zu erklären, doch nicht der Gewinn!

    Bei einem Kleinunternehmer, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind das die Bruttoeinnahmen. Nach § 4 UStG steuerbefreite

    Umsätze. die nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG rechnen, sind eigens anzugeben. Für das Jahr 2020 steht dir dafür die

    Zeile 74 zur Verfügung. Die Angaben zu deinen Umsätzen als Kleinunternehmer gehören 2020 in die Zeilen 33 und 34 der Erklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      erst einem vielen Dank! Ich hatte Brutto = Einnahmen gemeint, daher auch die Formulierung "Brutto-Umsatz" in meiner Frage 1 - aber in der Tat an anderer Stelle irrtümlich von "Gewinn" geschrieben ...

      Danke für den Zeile 74-Hinweis.

      Darf ich noch einmal zur Sicherheit meine erste Frage stellen: Ich verstehe es also richtig, dass ich für den konsolidierten Umsatz der Zeile 34 rechne: (Brutto)Einnahme Freiberuflich I + (Brutto)Einnahme Freiberuflich II - Gewerbe-Verlust (der ja brutto wie netto ein "minus" ist)?

      Lieben Dank!

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        #4
        Umsatz der Zeile 34 rechne: (Brutto)Einnahme Freiberuflich I + (Brutto)Einnahme Freiberuflich II - Gewerbe-Verlust
        Nein, richtig ist: (Brutto)Einnahme Freiberuflich I (nicht steuerbefreit) + (Brutto)Einnahme Gewerbe

        Dein steuerbefreiter Umsatz als Dozent gehört nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG und deshalb auch nicht in die Zeile 34.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          Petten19

          dein Gewerbevelust hat doch nichts mit der Umsatzsteuererklärung zu tun.
          In die Umsatzsteuererklärung kommen die Umsätze

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            In die Umsatzsteuererklärung kommen die Umsätze
            ... weswegen es ja auch Umsatzsteuer heißt :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              @Charlie/Figul/Picard - sorry, für den Dummy also nochmal ganz praktisch: Wenn also bspw. Freiberuflich Brutto/Einnahme = (+) 1000 und Gewerbe Verlust von (-) 300, dann gehört in Zeile 34 also 1000 und nicht 1000 - 300 = 700, weil eben ein "Minus" bzw. Verlust dort nichts zu suchen hat?

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                #8
                Wenn du noch keine Einnahmen (Umsätze) aus der gewerblichen Tätigkeit erzielt hast, dann ist die Rechnung: 1.000 + 0 = 1.000, das ist richtig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  In der Umsatzsteuererklärung ist natürlich der Netto-Umsatz einzutragen.

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                    #10
                    Vielen Dank allseits!!!

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                      #11
                      In der Umsatzsteuererklärung ist natürlich der Netto-Umsatz einzutragen.
                      Er nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Er nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch!
                        Ok, hatte nicht nochmal oben nachgeguckt, aber mich an dem Begriff Brutto gestoßen.

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