Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nach nebenberuflichem Lehrauftrag nun zur Umsatzsteuererklärung aufgefordert.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nach nebenberuflichem Lehrauftrag nun zur Umsatzsteuererklärung aufgefordert.

    Guten Abend,

    ich habe im Rahmen von zwei kleinen Lehraufträgen an einer staatlichen Musikhochschule 1050€ als Honorar bekommen. Diese habe ich in meiner Einkommensteuererklärung unter berücksichtigung der Übungsleiterpauschale eingetragen. Jetzt möchte das Finanzamt zusätzlich noch eine Umsatzsteuererklärung von mir sehen. Im Telefonat sagte mir die Sachbearbeiterin, dass es sich im Grunde um eine Formalie handele, da ich nicht Umsatzsteuerpflichtig sei.

    Meine Fragen:
    1. Soll ich jetzt die Umsatzsteuererklärung ausfüllen, aber überall 0,-€ eintragen? Oder muss ich hier die 1050€ NOCHMAL eintragen, obwohl sie ja schon in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wurden. Wenn ja wo?
    2. Warum kommt diese Anfrage mit der Umsatzsteuererklärung, wo ich doch sehr ersichtlich sogar noch unter der Hälfte des Übungsleiterfreibetrages bin? Habe ich vielleicht etwas vergessen oder falsch eingetragen?

    Vielen Dank für die Hilfe und Verzeihung, wenn dies noch zu wenig Informationen sind - ich liefere bei Bedarf natürlich nach.
    Ich bin 35 und habe noch nie eine Frage in einem Forum gestellt, aber ich habe jetzt 2 Stunden versucht eine Antwort für meinen spezielen Fall zu googeln und nichts gefunden.

    Herzliche Grüße, Lukas R.

    #2
    Zitat von lukas.ru Beitrag anzeigen
    da ich nicht Umsatzsteuerpflichtig sei
    Da stellt sich dann die Frage: heißt das dass Du nur steuerfreie Umsätze tätigst, oder nimmst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.

    1. Als Kleinunternehmer siehe https://forum.elster.de/anwenderforu...atzsteuer-2020,
    Steuerfreie Umsätze wären in Mein Elster auf Seite 5 einzutragen.

    2. Du musst eine Umsatzsteuererklärung abgeben, weil Du Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes bist. Einen Übungsleiterfreibetrag gibt es bei der Umsatzsteuer nicht.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 09.01.2021, 12:03.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort!

      Ich bin wenn ich das richtig verstehe also Unternehmer geworden, weil ich einen Lehrauftrag angenommen habe. Das könnte ich nachvollziehen. Ich weiß aber auf der anderen Seite sicher, dass der dafür gezahlte Lohn unter die Übungsleiterpauschale fällt. Das bedeutet m.E. dass ich nur steuerfreie Umsätze getätigt habe. Ich würde jetzt also denken ich muss pro forma die Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer abgeben, trage dort aber nichts ein (außer die 1050€ auf Seite 5). ???

      herzliche Grüße!

      Kommentar


        #4
        Nachdem hier auf eine Diskussion verlinkt wurde, an der ich mich beteiligt hatte, darf ich darauf hinweisen, dass eine Steuerbefreiung

        nach § 4 Nr. 21b UStG in Betracht kommt. Solche Umsätze rechnen bei Kleinunternehmern nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG).

        Mit der Übungsleiterpauschale hat das nichts unmittelbar zu tun.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X