Hallo,
ich bin neu hier im Forum und bin mir nicht sicher, ob mein Anliegen hier überhaupt rein gehört. Es geht um eine Ausgabe für eine Reiseversichrerung (Rücktritt bei Krankheit inkl. Auslandskrankenversicherung) für eine geplante Afrikareise im Oktober 2020, welche wegen Corona ausgefallen ist. Von der Versicherung gab es kein entgegenkommen bei Verlängerung bis dieses Jahr im Oktober. Ich habe die Versicherung also im vorletzten Jahr umsonst bezahlt und mußte sie 2020 verlängern und erneut bezahlen, in der Hoffnung, dass es dieses Jahr klappt. Daher möchte ich den Beitrag als außergewöhnliche Belastungen angeben. Kennt sich jemand damit aus, ob das Erfolg auf Anerkennung hat?
ich bin neu hier im Forum und bin mir nicht sicher, ob mein Anliegen hier überhaupt rein gehört. Es geht um eine Ausgabe für eine Reiseversichrerung (Rücktritt bei Krankheit inkl. Auslandskrankenversicherung) für eine geplante Afrikareise im Oktober 2020, welche wegen Corona ausgefallen ist. Von der Versicherung gab es kein entgegenkommen bei Verlängerung bis dieses Jahr im Oktober. Ich habe die Versicherung also im vorletzten Jahr umsonst bezahlt und mußte sie 2020 verlängern und erneut bezahlen, in der Hoffnung, dass es dieses Jahr klappt. Daher möchte ich den Beitrag als außergewöhnliche Belastungen angeben. Kennt sich jemand damit aus, ob das Erfolg auf Anerkennung hat?
Kommentar