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Corona außergewöhnliche Belastungen

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    Corona außergewöhnliche Belastungen

    Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und bin mir nicht sicher, ob mein Anliegen hier überhaupt rein gehört. Es geht um eine Ausgabe für eine Reiseversichrerung (Rücktritt bei Krankheit inkl. Auslandskrankenversicherung) für eine geplante Afrikareise im Oktober 2020, welche wegen Corona ausgefallen ist. Von der Versicherung gab es kein entgegenkommen bei Verlängerung bis dieses Jahr im Oktober. Ich habe die Versicherung also im vorletzten Jahr umsonst bezahlt und mußte sie 2020 verlängern und erneut bezahlen, in der Hoffnung, dass es dieses Jahr klappt. Daher möchte ich den Beitrag als außergewöhnliche Belastungen angeben. Kennt sich jemand damit aus, ob das Erfolg auf Anerkennung hat?

    #2
    Hallo,

    Mach dich mal im Internet schlau zu außergewöhnlichen Belastungen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung.

      Vermutlich scheitert es schon daran, dass der Versicherungsbeitrag unter der zumutbaren Eigenbelastung liegt.

      Bei Mein ELSTER kannst du das im Moment nicht nachprüfen, da die Steuerberechnung insoweit noch fehlerhaft ist
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Abgesehen davon, dass das hier kein Forumthema ist: Wieso soll es eine außergewöhnliche Belastung iSd § 33 EStG sein, wenn Jemand eine Versicherungsprämie zahlt und keine Leistung bekommt, weil dieses Risiko nicht versichert war, und dann für eine neue Reise eine neue Versicherung abschließen muss ? Das ist doch gang und gäbe.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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