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    Rechnungen zum Jahreswechsel

    Habe meine umsatzsteuervoranmeldung für 4 Quartal im Januar verschickt. Jetzt bekomme ich am 13.1 .21 eine Rechnung für das Ec Gerät über den Zeitraum vom 1.12-31-12.20 wird von meinem Konto am 18.01.21 gebucht. Was mache ich jetzt mit der Rechnung? Ganz normal im Januar buchen? Geht ja erst am 18.01.21 vom Konto.Da es aber für den Zeitraum Dezember war sind dort noch 16 % mwst enthalten und ab Januar gilt doch jetzt wieder 19% wie mache ich das denn dann jetzt in der Voranmeldung ende des quatals?

    #2
    Rechnung und Bezahlung in 2021 ergo erst Vorsteuerabzug in 2021
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Auch in dem Voranmeldungsformular für 2021 lässt sich die Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmen erklären.

      Wo ist das Problem?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Die Rechnung ist auf den 31.12.20 datiert und Abbuchung erfolgt 18.01 21 das irritiert mich .
        Also wenn ich es dann in den Januar mit rein nehmen darf muss ich es dann in der umsatzsteuervoranmeldung eintragen Rechnungen von Unternehmen zu einem anderen Steuersatz? Da ja keine 19 Prozent in der Rechnung enthalten ist sondern nur 16 Prozent
        Und was ist mit der 10 tage Regelung ? in der ich die mwst im Dezember hätte noch geltend machen müssen da es ja eine dezember Rechnung ist, vor dem 10.1 21 wusste ich ja noch nicht davon oder wie hoch die Rechnung ist es handelt sich um eine Telefonrechnung

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          #5
          Du hast doch eine Rechnung bekommen und nicht eine Rechnung gestellt ! Die dir von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer

          erklärst du doch als Vorsteuer. Wenn du das wegen des Rechnungsdatums noch in das Jahr 2020 nehmen willst, müsstest du eine korrigierte

          Voranmeldung für das 4. Quartal 2020 einreichen. In der EÜR gehört es aber eindeutig nach 2021, darum würde ich das lassen.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 14.01.2021, 16:27.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Nein ich will sie nicht ins letzte Jahr nehmen . Im Prinzip möchte ich nur wissen ob ich die 16 Prozent mwst im Januar in der umsatzsteuervoranmeldung geltend machen darf/ kann und wo ich die rein schreiben muss/ kann.
            In die Zeile 19 Prozent geht ja nicht sind ja nur 16 Prozent enthalten in der Rechnung.

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              #7
              Bei der Vorsteuer sind die in den Rechnungen ausgewiesenen Vorsteuerbeträge einzutragen, doch keine Umsätze !

              Der Steuersatz spielt überhaupt keine Rolle. Im Formular für 2021 sind die Vorsteuern in Zeile 55, Kennzahl 66 zu erklären.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ach ja stimmt es wird ja garnicht nach dem Steuersatz gefragt den ich abziehe. Oh mann ... danke also ganz normal in den Januar nehmen wie gewohnt .

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