Steuerklasse 2

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  • uschi5000
    Neuer Benutzer
    • 10.04.2009
    • 53

    #1

    Steuerklasse 2

    Muss ich bei Steuerklasse 2 eine Einkommensteuer abgeben.
    Danke.
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    du meinst wohl - Einkommensteuererklärung -?
    ja

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45965

      #3
      Jedenfalls dann, wenn dein jährlicher Arbeitslohn über 12.250,00 € liegt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7877

        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Jedenfalls dann, wenn dein jährlicher Arbeitslohn über 12.250,00 € liegt.
        Kannst Du eine Rechtsgrundlage dafür nennen ? Ich habe nämlich nichts gefunden, dass da irgendwo eine Verpflichtung besteht. Von den Fällen, in denen das Finanzamt die Erklärung verlangt, rede ich natürlich nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Beamtenschweiß
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2014
          • 3023

          #5
          Steuerklasse II für sich allein begründet keine Pflichtveranlagung. Zumindest konnte ich in § 46 EStG nichts gegenteiliges entdecken.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45965

            #6
            Steuerklasse II für sich allein begründet keine Pflichtveranlagung. Zumindest konnte ich in § 46 EStG nichts gegenteiliges entdecken.
            Du hast recht, ich habe mich da gestern mit den Bezugsnummern verlesen. Picard777 hat deshalb auch nichts gefunden, es gibt auch nichts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • FIGUL
              Neuer Benutzer
              • 05.03.2012
              • 8544

              #7
              Hallo,

              meine Antwort, bezüglich Pflichtveranlagung bei Stkl 2, ist natürlich falsch.
              Ich hatte was völlig anderes im Kopf.
              Danke für die Klarstellung

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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