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Jedenfalls dann, wenn dein jährlicher Arbeitslohn über 12.250,00 € liegt.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Jedenfalls dann, wenn dein jährlicher Arbeitslohn über 12.250,00 € liegt.
Kannst Du eine Rechtsgrundlage dafür nennen ? Ich habe nämlich nichts gefunden, dass da irgendwo eine Verpflichtung besteht. Von den Fällen, in denen das Finanzamt die Erklärung verlangt, rede ich natürlich nicht.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Steuerklasse II für sich allein begründet keine Pflichtveranlagung. Zumindest konnte ich in § 46 EStG nichts gegenteiliges entdecken.
Du hast recht, ich habe mich da gestern mit den Bezugsnummern verlesen. Picard777 hat deshalb auch nichts gefunden, es gibt auch nichts.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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