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Steuerklasse 2

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    Steuerklasse 2

    Muss ich bei Steuerklasse 2 eine Einkommensteuer abgeben.
    Danke.

    #2
    Hallo,

    du meinst wohl - Einkommensteuererklärung -?
    ja

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Jedenfalls dann, wenn dein jährlicher Arbeitslohn über 12.250,00 € liegt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Jedenfalls dann, wenn dein jährlicher Arbeitslohn über 12.250,00 € liegt.
        Kannst Du eine Rechtsgrundlage dafür nennen ? Ich habe nämlich nichts gefunden, dass da irgendwo eine Verpflichtung besteht. Von den Fällen, in denen das Finanzamt die Erklärung verlangt, rede ich natürlich nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Steuerklasse II für sich allein begründet keine Pflichtveranlagung. Zumindest konnte ich in § 46 EStG nichts gegenteiliges entdecken.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Steuerklasse II für sich allein begründet keine Pflichtveranlagung. Zumindest konnte ich in § 46 EStG nichts gegenteiliges entdecken.
            Du hast recht, ich habe mich da gestern mit den Bezugsnummern verlesen. Picard777 hat deshalb auch nichts gefunden, es gibt auch nichts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              meine Antwort, bezüglich Pflichtveranlagung bei Stkl 2, ist natürlich falsch.
              Ich hatte was völlig anderes im Kopf.
              Danke für die Klarstellung

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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