Hallo,
mein Arbeitsverhältnis endete zum 31.12.2020. Die Abfindung erhielt ich am 12.01.2021. Samstag kamen die Papiere und mein AG, hat die Abfindung rückwirkend im Dezember abgerechnet. In der Abrechnung steht allerdings: Auszahlungsmonat Januar 2021. In die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2020 wurde die Abfindung aber eingetragen.
Da ich das Geld ja erst 2021 erhalten habe, würde ich es auch gerne 2021 erst versteuern.
Lass ich die Abfindung in der Anlage N einfach raus und schick die Abrechnung mit oder wie mache ich das ?
LG
mein Arbeitsverhältnis endete zum 31.12.2020. Die Abfindung erhielt ich am 12.01.2021. Samstag kamen die Papiere und mein AG, hat die Abfindung rückwirkend im Dezember abgerechnet. In der Abrechnung steht allerdings: Auszahlungsmonat Januar 2021. In die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2020 wurde die Abfindung aber eingetragen.
Da ich das Geld ja erst 2021 erhalten habe, würde ich es auch gerne 2021 erst versteuern.
Lass ich die Abfindung in der Anlage N einfach raus und schick die Abrechnung mit oder wie mache ich das ?
LG
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