Hallo. Seit 2020 habe ich mit meiner Frau eine Ehegattenfahrgemeinschaft zum gleichen Arbeitgeber. Meine Frau ist aber einige Male mit dem Bus zur Arbeit gefahren. Ich immer mit dem Auto. Sie hatte insgesamt 184 Fahrten und ich 202 Fahrten. Die Entfernung beträgt 31 KM. Da wir nicht mehr genau wissen wie oft sie mit dem Bus gefahren ist, würde ich es so eintragen, dass ich 202 Fahrten gefahre bin und sie bei ihren 184 Fahrten Mitfahrer war. Rein rechnerisch würde das gleiche rauskommen wie bei der Aufdröselung mit dem Bus. Die Frage ist nur ob ich das darf, weil ja die Gegebenheiten die ich eintrage falsch sind.
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Ehegatten Fahrgemeinschaft
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Solange bei jedem von euch nur die Tage eingetragen werden, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde und nicht mehr,
wird sich die Frage ob richtig oder falsch nicht stellen, jedenfalls dann nicht, wenn vorsorglich weniger Tage angegeben werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenSolange bei jedem von euch nur die Tage eingetragen werden, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde und nicht mehr,
wird sich die Frage ob richtig oder falsch nicht stellen, jedenfalls dann nicht, wenn vorsorglich weniger Tage angegeben werden.
Mit falschen Angaben meinte ich die falsche Angabe des Verkehrsmittels, da wir nicht mehr wissen wie oft meine Frau mit dem Bus gefahren ist. Könntest Du mir erklären was Du meinst ?
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Ich meinte das in meiner Ausgangsfrage anders. Ich würde aus Vereinfachungsgründen einfach angeben, dass ich 202 AT mit dem Auto gefahren bin und meine Frau die 184 AT komplett als Mitfahrerin in einer Ehegattenfahrgemeinschaft. Wir haben die gleiche Arbeitsstelle. Rechnerisch liegen wir jeweils unter 4500 Euro Entfernungspauschale. Ich hab mal gegoogelt. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhänig und solange wir unter der Grenze von 4500 Euro liegen müsste es doch egal sein mit welchen Verkehrsmittel wir zur Arbeit gekommen sind. Die Kosten für den Bus würden jahresbezogen auch unter 4500 Euro liegen.
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da wir nicht mehr wissen wie oft meine Frau mit dem Bus gefahren ist
Den ersten Beitrag hatte ich ursprünglich anders verstanden, Wichtig ist doch nur, dass nicht mehr Tage angegeben werden.Freundliche Grüße
Charlie24
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Im Zusammenhang mit meiner Frage zur Ehegattenfahrgemeinschaft habe ich noch eine Frage. Ich habe im Internet gelesen,dass bei einer einseitigen Fahrgemeinschaft der Mitfahrer manchmal eine Mitnahmevergütung oder Benzingeld bezahlt. Dieses Benzingeld müsste man dann als sonstige Einnahme versteuern. Gilt das auch bei Eheleute, wenn meine Frau ab und zu die Tankfüllung bezahlt, oder ist das Quatsch da wir ja verheiratet sind ?
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Dieses Benzingeld müsste man dann als sonstige Einnahme versteuern. Gilt das auch bei Eheleute, wenn meine Frau ab und zu die Tankfüllung bezahlt,
oder ist das Quatsch da wir ja verheiratet sind ?
Da würden solche Mitfahrererstattungen dann die tatsächlichen Kosten mindern.Freundliche Grüße
Charlie24
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Nein ich meinte das anders. Bei einseitigen Fahrgemeinschaften also wo nur immer einer fährt, ist es üblich das man eine Mitnahmevergütung ( Benzingeld ) bezahlt, da man ja selber nicht gefahren ist. Ich habe gelesen das es einen Freibetrag von 256 Euro gibt und wenn man über diesen Betrag liegt dies unter Anlage SO angegeben werden muss.
In diesem Zusammenhang wollte ich wissen ob ich das angeben muss wenn meine Frau ab und zu das Benzin bezahlt. Ist wahrscheinlich nicht so weil wir Eheleute sind. Da Steuerrecht oft nicht logisch ist, frage ich deshalb hier nach.
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Deine Idee dürfte letztlich ins Leere gehen, denn die Person, die das Geld erhält, hätte ja auch Kosten. In der Anlage SO sind Einkünfte (= Einnahmen abzüglich Werbungskosten) einzutragen und solange Ihr da nicht Taxi-Entgelte erhebt, wird da kaum etwas herauskommen, geschweige denn 256 € pro Person.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Für euch spielt es jedenfalls keine Rolle. Und ob da bei Fahrgemeinschaften unter Fremden wirklich Einkünfte von mehr als 256,00 € erzielt werden ?
Der Autohalter muss ja die gesamten Kosten des Fahrzeugs tragen, nicht nur die Spritkosten.Freundliche Grüße
Charlie24
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