Hi,
gegen Ende 2020 hatte ich eine höhere Zahnarztrechnung, diese aber wegen eines finanziellen Engpasses auf Teilzahlungen über 6 Monate auf 2021 verschoben (die erste Rate habe ich gerade erst bezahlt).
2020 hatte ich auch einen hohen Anteil davon von meiner Zahnzusatzversicherung wieder bekommen, da ich aber im Minus war, mich trotzdem für das Modell über die Ratenzahlung über 6 Monate entschieden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss/kann ich diese Rechnung erst in meiner Steuererklärung für 2021 angeben und da die Zuzahlung meiner Zusatzversicherung dazugehört, müsste es doch auch richtig sein, diese Zahlung auch in der Erklärung für 2021 anzugeben, auch wenn ich das Geld dafür bereits 2020 erhalten hatte, oder?
Sprich es wäre doch so beim Finanzamt, dass die die Zahlung der Rechnung, welche 2021 erfolgen wird und die Zuzahlung der Zusatzversicherung welche bereits 2020 erfolgt ist, miteinander verrechnen und es anders auch keinen Sinn machen würde, oder sehe ich das falsch?
Zählen solche Zahnarztrechnungen auch zu Werbungskosten? Ansonsten ist nachfolgende Frage für mich vermutlich eher unrelevant, da ich dann nicht über die Werbungskostengrenze komme.
Ich habe 2012 13 Tage im Homeoffice gearbeitet, allerdings war dies nur jeweils 1 Std. (Schulung), ansonsten war ich nie im Betrieb (nicht Systemrelevant und weiter war kein Homeoffice möglich), kann ich dafür die Homeofficepauschale von 5€/Tag geltend machen?
Ich danke schon mal für eure Antworten
gegen Ende 2020 hatte ich eine höhere Zahnarztrechnung, diese aber wegen eines finanziellen Engpasses auf Teilzahlungen über 6 Monate auf 2021 verschoben (die erste Rate habe ich gerade erst bezahlt).
2020 hatte ich auch einen hohen Anteil davon von meiner Zahnzusatzversicherung wieder bekommen, da ich aber im Minus war, mich trotzdem für das Modell über die Ratenzahlung über 6 Monate entschieden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss/kann ich diese Rechnung erst in meiner Steuererklärung für 2021 angeben und da die Zuzahlung meiner Zusatzversicherung dazugehört, müsste es doch auch richtig sein, diese Zahlung auch in der Erklärung für 2021 anzugeben, auch wenn ich das Geld dafür bereits 2020 erhalten hatte, oder?
Sprich es wäre doch so beim Finanzamt, dass die die Zahlung der Rechnung, welche 2021 erfolgen wird und die Zuzahlung der Zusatzversicherung welche bereits 2020 erfolgt ist, miteinander verrechnen und es anders auch keinen Sinn machen würde, oder sehe ich das falsch?
Zählen solche Zahnarztrechnungen auch zu Werbungskosten? Ansonsten ist nachfolgende Frage für mich vermutlich eher unrelevant, da ich dann nicht über die Werbungskostengrenze komme.
Ich habe 2012 13 Tage im Homeoffice gearbeitet, allerdings war dies nur jeweils 1 Std. (Schulung), ansonsten war ich nie im Betrieb (nicht Systemrelevant und weiter war kein Homeoffice möglich), kann ich dafür die Homeofficepauschale von 5€/Tag geltend machen?
Ich danke schon mal für eure Antworten
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