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Unversteuerte Vergütung für Übertragung von Nutzungsrechten erhalten - wie eintragen?

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    Unversteuerte Vergütung für Übertragung von Nutzungsrechten erhalten - wie eintragen?

    Guten Tag!

    Zur Situation:
    Ich bin fest an einem Theater angestellt, das heißt ich bekomme ein festes Monatsgehalt. Da sich allerdings ein Fernsehsender dazu entschlossen hat ein Stück abzufilmen und zu senden hat mein Arbeitgeber einen extra Vertrag mit mir und den Kollegen verhandelt, eine "Vereinbarung zur Übertragung von Nutzungsrechten", darin - logisch - übertragen wir die Nutzungsrechte für das gefilmte und haben im Gegegnzug eine einmalige Zahlung bekommen, von der allerdings KEIN STEUERABZUG vorgenommen wurde.

    Ich habe jetzt das Problem, dass ich nicht genau weiß wo ich diese Summe in der Steuererklärung eintragen muss. In der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung ist die einmalige Summe einfach mit meinem Jahresbruttogehalt addiert worden.
    Ich habe durch Recherche im Internet bereits herausgefunden, dass die Summe in der Umsatzsteuererklärung als ermäßigter Steuersatz aufzuführen ist - das Problem: meine Steuersoftware will, dass ich Rechnungsnummer und Datum der Rechnung eintrage, was nicht geht, da ich ja garnicht als Selbstständiger eine Rechnung geschrieben habe, sondern quasi mit meinem Hauptarbeitgeber einen "Zusatz-Vertrag" ausgemacht habe.

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    In der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung ist die einmalige Summe einfach mit meinem Jahresbruttogehalt addiert worden.
    Dann hat aber dein Arbeitgeber doch auch Lohnsteuer einbehalten oder was meinst du mit addiert ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, vielen Dank fürs schnelle Antworten!

      Mit addiert meine ich dass wenn ich meinen monatlichen Bruttoarbeitslohn mal 12 nehme eine Summe entsteht, die fast genau um den Betrag, der laut dem "extra Vertrag" gezahlt wurde kleiner ist als die Angabe in Zeile 3. So habe ich mir zusammengereimt, dass hier wohl mein Jahresbrutto mit der Extra-Zahlung addiert wurde. Lohnsteuer wurde abgeführt von der in Zeile 3 genannten Gesamtsumme, ca 17%.

      liebe Grüße!

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        #4
        Wenn die Extrazahlung im Bruttolohn laut Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist, muss sie nicht nochmal erklärt werden.

        Ob der Lohnsteuerabzug insgesamt von der Höhe her gepasst hat, kannst du in einem Lohnsteuerrechner selbst nachrechnen, das siehst du

        aber auch in der Steuerberechnung deines Steuerprogramms.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich habe jetzt nochmal nachgerechnet und die Gehaltsabrechnungen überprüft: meine schöne Rechnung ging leider nicht auf - die Extrazahlung ist nicht in der in Zeile 3 genannten Summe enthalten. Es wurden also auch noch keine Abzüge vorgenommen. Es gibt außerdem einen Brief, einen "Vollzug der Verordnung über die Mitteilung an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten" in welchemnochmal klar steht: "...Zahlungen in Höhe vin insgesamt... ... ...erhalten, von denen kein Steuerabzug vorgenommen wurde.

          Leider weiß ich jetzt immer noch nicht, wie und wo ich das eintragen soll, da ich ja wie gesagt nie eine Rechnung geschrieben habe, sondern es quasi "im Rahmen" meiner Festanstellung gezahlt wurde.

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            #6
            Entweder du gibst die Zahlung auf Seite 4 der Anlage N in der Zeile 21 an oder du fügst eine Anlage S bei und erklärst das Honorar als Gewinn.

            Es hängt möglicherweise vom Zahlungsweg ab. Ich weiß nicht, ob der AG das aufgeteilt und gezahlt hat oder die Rundfunkanstalt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Die Rundfunkanstalt hat das Theater bezahlt und das Theater hat die Gesamtsumme auf alle Mitwirkenden aufgeteilt. Die Überweisung kam im Folgemonat als eine Summer zusammen mit dem normalen Lohn. Tja das klingt leider nach Zeile 21 und nicht nach Umsatzseteuererklärung... Trotzdem vielen vielen Dank für die Hilfe!

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                #8
                Tja das klingt leider nach Zeile 21 und nicht nach Umsatzseteuererklärung
                Mit der Umsatzsteuererklärung hat es überhaupt nichts zu tun ! Die Anlage S gehört ebenso wie die Anlage N zur Einkommensteuererklärung.

                Vielleicht ist es besser, die Zahlung als Honorar zu erklären. Wenn das Finanzamt damit nicht einverstanden ist, kann es die Zahlung ja

                trotzdem als Arbeitslohn behandeln.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  vielen Dank! das versuche ich! (ich habe die Umsatzsteuer angeführt, weil solche Honorare normalerweise in der Umsatzsteuer als ermäßigter Steuersatz zu bewerten sind - das gilt aber nur, wie ich inzwischen rausgefunden habe, wenn es wirklich auf Rechnung war...)

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Vielleicht ist es besser, die Zahlung als Honorar zu erklären
                    Was wäre der Vorteil? Womöglich kommt das Finanzamt noch auf die Idee, EÜR und Umsatzsteuer anzufordern.

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                      #11
                      Was wäre der Vorteil?
                      Ich weiß ja nicht, wie hoch der Anteil für jeden einzelnen war, aber bei geringen Einkünften aus einer anderen Einkunftsart greift für Arbeitnehmer

                      bekanntlich eine Härtefallregelung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Ach so, ok, hab's verstanden

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