Energetische Maßnahmen

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  • rkittel
    Neuer Benutzer
    • 01.11.2016
    • 1

    #1

    Energetische Maßnahmen

    Ich habe in meiner ESt-Erklärung 2020 umfangreiche energetische Maßnahmen erklärt. In der vorläufigen Steuerberechnung erscheinen sie jedoch nicht und werden auch nicht berechnet. Einen Fehler- oder Prüfhinweis gibt es nicht. Was läuft falsch?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45964

    #2
    Was läuft falsch?
    Die Steuerberechnung für das Jahr 2020 ist nach wie vor noch nicht aktuell ! Hier ist der Stand Mitte Februar dargestellt:

    Wie häufig am Jahresanfang ist das Steuerberechnungsmodul für die Einkommensteuererklärung 2020 noch mit Fehlern behaftet. Beim Start einer neuen Erklärung erhält man dazu derzeit folgenden Hinweis: Bei der (unverbindlichen) Steuerberechnung im Formular zur Einkommensteuer 2020 werden noch nicht alle Gesetzesänderungen


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Sylvia_84
      Neuer Benutzer
      • 22.05.2021
      • 1

      #3
      Wir haben 2020 eine neue Heizung erhalten und einen Zuschuss.
      Muss ich in Zeile 15 den Gesamtbetrag der Rechnung eintragen oder Abzüglich der Förderung?
      Danke für eure Hilfe...

      Gruß,
      Sylvia

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      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        in der Hilfe steht (aktivieren durch klick auf weißes ? auf blauen Grund)
        Tragen Sie bitte Ihre eigenen Aufwendungen in den jeweiligen Zeilen 10 bis 18 und die Summe in Zeile 19 ein. Die förderfähigen Aufwendungen können grundsätzlich aus der Bescheinigung entnommen werden.
        Gruß FIGUL

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45964

          #5
          Wir haben 2020 eine neue Heizung erhalten und einen Zuschuss.
          Ob dafür dann überhaupt eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG möglich ist ? Hier ein Auszug aus dem Gesetz:

          Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen eine Steuerbegünstigung nach § 10f oder eine Steuerermäßigung nach § 35a in Anspruch genommen wird oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45964

            #6
            Nachtrag: Eine Doppelförderung ist laut BMF ausgeschlossen:

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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