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Aktienverluste aus vergangenen Jahren einbringen

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    Aktienverluste aus vergangenen Jahren einbringen

    Hi zusammen,

    folgender Sachverhalt: Ich hatte 2015 Verluste mit Aktiengeschäften gemacht und 2017 das erste Mal meine Steuerklärung eingereicht ohne die Verluste aus 2015 darin einzubringen. Jetzt habe ich letztes und dieses Jahr (2020/2021) wieder Verluste erlitten und möchte gerne die verschiedenen Konten schließen.

    Meinem Verständnis nach müsste die Bank den Verlust aus 2015 über die Jahre hinweg intern fortgetragen haben oder? Wenn ja, kann ich ihn dann jetzt noch neben den Verlusten aus 2020 und 2021 mittels Verlustbescheinigung in der nächsten Steuererklärung für 2021 einbringen?

    Ich bin neu hier und hoffe mich verständlich genug ausgedrückt zu haben. Ich freue mich über Eure Rückmeldung.

    Beste Grüße,
    Sparfuchs

    #2
    Hast du denn bei mehr als einer Bank ein Depot und dort 2021 Gewinne mit Aktiengeschäften erzielt ? Wenn nicht, dann bleiben die Verluste

    weiter im Verrechnungstopf deiner Bank. Wenn ja, dann musst du vor dem 15.12.2021 bei der Bank eine Verlustbescheinigung beantragen.

    Da werden dann die kumulierten Verluste aller Jahre bescheinigt und vom Finanzamt mit deinen Gewinnen aus Aktienverkäufen 2021 verrechnet.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 25.02.2021, 14:23. Grund: ergänzt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung Charlie24!

      Ich habe bei drei verschiedenen Banken ein Konto und jeweils in unterschiedlichen Jahren (2015, 2020, 2021) einen Verlust erlitten (bisher keine überhaupt Gewinne (netto)).

      Ich plane eigentlich dieses Jahr (2021) endlich einen Gewinn zu machen (sofern planbar ) und gleichzeitig alle Konten bis auf eines zu schließen (auch das aus 2015) und den Gewinn mit allen Verlusten von den einzelnen Konten zu verrechnen. Das ist, wie mir bereits bekannt ist, mit der Verlustbescheinigung möglich.

      Hauptsächlich frag ich mich eigentlich, ob ich den Verlust aus 2015 trotz meiner ersten Steuererklärung aus 2017 dieses Jahr noch einbringen kann.

      Vielen Dank für Deine Hilfe, Charlie24!

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        #4
        Hauptsächlich frag ich mich eigentlich, ob ich den Verlust aus 2015 trotz meiner ersten Steuererklärung aus 2017 dieses Jahr noch einbringen kann.
        Da die Bank diesen Verlust vorgetragen hat, ist das kein Problem. In deinem Fall brauchst du eben von 2 Banken Verlustbescheinigungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Super, vielen Dank Charlie24! Das beantwortet meine Frage vollständig!

          Viele Grüße,
          Sparfuchs

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            #6
            Soweit Du Konten (oder die gesamte Geschäftsbeziehung zu Bank X ? Ich weiß es nicht mehr genau.) schließt, wird das interne Verlustkonmto automatisch aufgelöst und eine Verlustbescheinigung ausgestellt, ein Antrag ist dann nicht mehr nötig.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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