Hi zusammen,
folgender Sachverhalt: Ich hatte 2015 Verluste mit Aktiengeschäften gemacht und 2017 das erste Mal meine Steuerklärung eingereicht ohne die Verluste aus 2015 darin einzubringen. Jetzt habe ich letztes und dieses Jahr (2020/2021) wieder Verluste erlitten und möchte gerne die verschiedenen Konten schließen.
Meinem Verständnis nach müsste die Bank den Verlust aus 2015 über die Jahre hinweg intern fortgetragen haben oder? Wenn ja, kann ich ihn dann jetzt noch neben den Verlusten aus 2020 und 2021 mittels Verlustbescheinigung in der nächsten Steuererklärung für 2021 einbringen?
Ich bin neu hier und hoffe mich verständlich genug ausgedrückt zu haben. Ich freue mich über Eure Rückmeldung.
Beste Grüße,
Sparfuchs
folgender Sachverhalt: Ich hatte 2015 Verluste mit Aktiengeschäften gemacht und 2017 das erste Mal meine Steuerklärung eingereicht ohne die Verluste aus 2015 darin einzubringen. Jetzt habe ich letztes und dieses Jahr (2020/2021) wieder Verluste erlitten und möchte gerne die verschiedenen Konten schließen.
Meinem Verständnis nach müsste die Bank den Verlust aus 2015 über die Jahre hinweg intern fortgetragen haben oder? Wenn ja, kann ich ihn dann jetzt noch neben den Verlusten aus 2020 und 2021 mittels Verlustbescheinigung in der nächsten Steuererklärung für 2021 einbringen?
Ich bin neu hier und hoffe mich verständlich genug ausgedrückt zu haben. Ich freue mich über Eure Rückmeldung.
Beste Grüße,
Sparfuchs
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