Hallo,
ich habe in meiner Steuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen. Mein Bescheid geht über eine ordentliche Nachzahlung. Also habe ich Einspruch erhoben und die fehlende Anlage nachgereicht. Heute wurde mir gesagt, dass der erste Bescheid richtig sei, da die Aufwendungen bereits mit eingerechnet seien.
Ich habe nun das Elsterformular runtergeladen und die Angaben dort mit und ohne die Anlage Vorsorgeaufwand getätigt und komme zu einer unterschiedlichen Nachzahlung.
In dem Bescheid aus dem Programm (nicht der echte) stehen für beide Fälle zwei unterschiedliche Werte für "Festgesetzt werden" (Einkommensteuer/Solidaritätszuschlag).
Für die Einkommensteuer beträgt das ganze immerhin 300 € unterschied, der sich entsprechend hoch auch auf die Nachzahlung auswirkt.
Nun kann ich nicht glauben, dass das tatsächlich mit einberechnet wurde. Oder kann das doch sein? Die Werte nach dem Formular und dem Bescheid unterscheiden sich zwar geringfügig, aber wenn MIT der Anlage Vorsorgeaufwand sinkt der Wert bei "Festgesetzt werden" erheblich. Das müßte beim Finanzamt ja dann doch auch so sein, oder nicht?
Was bedeutet der Wert eigentlich?
Ich habe jetzt 4 Wochen, um die Ablehnung anzuerkennen und zu zahlen oder begründet die Ablehnung abzulehnen.
Was kann ich da schreiben?
Danke für die Hilfe
Zus.
ich habe in meiner Steuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen. Mein Bescheid geht über eine ordentliche Nachzahlung. Also habe ich Einspruch erhoben und die fehlende Anlage nachgereicht. Heute wurde mir gesagt, dass der erste Bescheid richtig sei, da die Aufwendungen bereits mit eingerechnet seien.
Ich habe nun das Elsterformular runtergeladen und die Angaben dort mit und ohne die Anlage Vorsorgeaufwand getätigt und komme zu einer unterschiedlichen Nachzahlung.
In dem Bescheid aus dem Programm (nicht der echte) stehen für beide Fälle zwei unterschiedliche Werte für "Festgesetzt werden" (Einkommensteuer/Solidaritätszuschlag).
Für die Einkommensteuer beträgt das ganze immerhin 300 € unterschied, der sich entsprechend hoch auch auf die Nachzahlung auswirkt.
Nun kann ich nicht glauben, dass das tatsächlich mit einberechnet wurde. Oder kann das doch sein? Die Werte nach dem Formular und dem Bescheid unterscheiden sich zwar geringfügig, aber wenn MIT der Anlage Vorsorgeaufwand sinkt der Wert bei "Festgesetzt werden" erheblich. Das müßte beim Finanzamt ja dann doch auch so sein, oder nicht?
Was bedeutet der Wert eigentlich?
Ich habe jetzt 4 Wochen, um die Ablehnung anzuerkennen und zu zahlen oder begründet die Ablehnung abzulehnen.
Was kann ich da schreiben?
Danke für die Hilfe
Zus.
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