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Nebenkosten bei Vermietung Einliegerwohnung

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    Nebenkosten bei Vermietung Einliegerwohnung

    Hallo,
    ich muss dieses Jahr zum ersten Mal als Vermieter meiner Einliegerwohnung das Ganze in einer Steuererklärung angeben.
    Ich habe viiiiele Stunden im internet bei diversen Hilfeseiten und Foren gesucht. Das Meiste habe ich wohl auch ganz gut nun zusammengestellt.
    Aber ein Problem habe ich noch: Die Nebenkosten.

    Meine Kaltmiete gebe ich einfach als Einnahmen ein, ziehe auf 50 Jahre abgeschriebene Anschaffungskosten (Hauspreis, Grunderwerbssteuer, Notar), + Zinsen ab.
    Als nächstes habe ich alle Kosten für Renovierung gesammelt und gebe diese als Werbungskosten an.

    Wie mache ich das aber mit den Nebenkosten?
    Ich habe gelesen, dass ich die eigentlich auch erstmal als Einnahmen angeben muss. Aber die gehen doch eh 0 auf 0 auf.
    Ich kann aber nicht alles gegenrechnen, da ich z.B. die Heizkosten als Pauschale abrechne. Bei 250€ Nettokaltmiete wäre ein Umrüsten und Ablesen lassen der kompletten Heizkörper im Haus um die Heizkosten exakt zuzurechnen auch nicht wirklich verhältnismäßig. Als Vermieter einer Einlieger, der den Rest des Hauses selbst vermietet darf ich das auch laut einiger Infoseiten Pauschal abrechnen.

    Aber wie soll das in der Steuererklärung laufen?
    gebe ich die Nebenkosten die ich kassiere gesamt als Einnahmen an, muss dann die komplette Nebenkostenabrechnung für Strom, Wasser usw aufgeschlüsselt wieder abziehen, und schreibe bei Heizkosten einfach meine Pauschale, die wir im Mietvertrag vereinbart haben rein und füge dann noch die Abschlusszahlung (Rückzahlung bei zuviel gezahlten NK bzw Nachzahlung bei zu wenig gezahlter NK) entsprechend als Ausgabe oder Einnahme als Letztes an?
    Das macht für mich keinen Sinn, da die NK ja immer ein Nullsummenspiel ergeben. Und dazu noch das Problem, das ich die Heizkostenpauschale ja nicht per Rechnung belegen kann.

    Danke und Gruß,
    Michael




    #2
    In der Anlage V ist nun mal vorgesehen, dass an die Mieter verrechneten Nebenkosten auf der Einnahmeseite bei den Umlagen erfasst werden.

    Insgesamt mag das ein Nullsummenspiel sein, es findet aber nicht immer im gleichen Jahr statt. Was die Verteilung der Werbungskosten angeht,

    kann man bei teilweiser Eigennutzung verhältnismäßig aufteilen, was z. B. bei der Gebäude-AfA üblich ist oder auch direkt zuordnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Üblicherweise wird es von den FAs nicht beanstandet, wenn du die Nebenkosten komplett weglässt (sowohl als Einnahme als auch als Werbungskosten).
      Fraq doch einfach mal bei deinem FA nach.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Das wäre mir neu.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Das wäre mir neu.
          Mir auch. Unser Finanzamt hat für 2019 sogar die Nebenkostenabrechnungen mit den Mietern sehen wollen. Obwohl es über die Jahre keine

          größeren Schwankungen gab, wurde im Steuerbescheid für 2018 gebeten, mit der Erklärung für das Jahr 2019 diese Unterlagen vorzulegen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wenn die Nebenkosten erklärt werden, dann fragt das FA natürlich auch mal nach wenn es Schwankungen gibt oder ggf. auch mal im Rahmen einer Turnusprüfung. Wenn jedoch keine Nebenkosten erklärt werden (auch nicht bei den WK), dann wird das teilweise auch akzeptiert - geht in der Regel ja auch zu Lasten des Vermieters, sprich der zu versteuernde Überschuß fällt höher aus.

            Aber das muss der TE mit seinem FA klären.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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