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    Arbeiten auf Rechnung, wo eintragen

    Hallo,

    ich habe vergangenes Jahr kurzzeitig (etwas über 3 Wochen) für einen Verlag als Promoterin gearbeitet. Jetzt weiß ich leider nicht wo ich das ganze bei der Steuererklärung angeben muss. Bis zu einem gewissen Betrag ist das ganze ja steuerfrei, aber angeben muss ich es ja trotzdem.
    Ich hoffe mir kann jemand helfen.

    #2
    Anlage G oder S, je nach Art der Tätigkeit, mit hoher Wahrscheinlichkeit noch EÜR. Warum ein Teil der Einkünfte ja steuerfrei ist, weiß ich nicht. Nach so Dingen wie Übungsleiterpauschale klingt das ja nicht gerade.

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      #3
      Als Arbeitnehmerin oder freiberuflich?

      Falls freiberuflich: Anlage G und EÜR
      ansonsten Anlage N

      Warum soll das steuerfrei sein?
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Steuerfreibetrag? Oder gilt der in diesem Fall nicht?

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          #5
          Welchen Steuerfreibetrag meinst du?
          Gibt in § 3 EStG sehr viele davon aber nicht jeder ist in jedem Fall zutreffend. Oder meinst du den Grundfreibetrag?
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            Honorare als Promoterin für einen Verlag sind immer steuerpflichtig. Bei einem Arbeitnehmer kann zwar bis 410,00 € die Härtefallregelung greifen,

            aber sonst wüsste ich da nichts .
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Aber es gibt doch einen Steuerfreibetrag, ähnlich wie bei einem 450€ Job, oder habe ich mich da jetzt voll in die Nesseln gesetzt?

              Kommentar


                #8
                Nein, gibt es nicht. Aber schaue doch erst mal, ob überhaupt etwas rauskommt an Steuern.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Hallo,

                  hattest du noch ein anderes Arbeitsverhältnis oder nur den Promotionjob?

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Zitat von Schantra Beitrag anzeigen
                    Aber es gibt doch einen Steuerfreibetrag, ähnlich wie bei einem 450 € Job, oder habe ich mich da jetzt voll in die Nesseln gesetzt?
                    Ich wüsste jetzt keinen ! Ob tatsächlich Steuern zu entrichten sind, hängt davon ab, wie hoch deine steuerpflichtigen Einkünfte aus allen Einkunftsarten

                    im Jahr 2020 waren und dein nach Abzug von Sonderausgaben usw. letztlich zu versteuerndes Einkommen ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Nein, ich hatte kein weiteres Arbeitsverhältnis.

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                        #12
                        Wenn du nur drei Wochen gearbeitet hast, wirst du unter dem Grundfreibetrag von 9.000 Euro bleiben. Vielleicht meinst du das.

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                          #13
                          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                          Wenn du nur drei Wochen gearbeitet hast, wirst du unter dem Grundfreibetrag von 9.000 Euro bleiben. Vielleicht meinst du das.
                          Ja, das werde ich wohl meinen.

                          Nur wirklich durchblicken tue ich nicht.

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                            #14
                            Wenn du keine Einkünfte als Arbeitnehmerin hattest und deine Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit und deine sonstigen Einkünfte

                            insgesamt unterhalb des Grundfreibetrags von 9.408,00 € liegen, besteht keine Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              .. es sei denn das Finanzamt verlangt es von Dir. Und das wird es regelmäßig getan haben, wenn Du pflichtgemäß eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt abgegeben oder Deine Tätigkeit pflichtgemäß dem Finanzamt gemeldet hast.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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