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Erste Einkommenssteuererklärung Ferienjob Student

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    Erste Einkommenssteuererklärung Ferienjob Student

    Hallo liebe Community,

    ich habe mich so eben frisch bei MeinElster registriert und warte auf meinen Aktivierungscode.

    In der Zwischenzeit wollte ich mich kurz erkundigen, welche Formulare ich als Stundent mit einem kurzfristigen Ferienjob im Jahr 2020 ausfüllen muss. Es sei angemerkt, dass dies meine erste Steuererklärung ist

    Nun zu den, hoffentlich schnell zu beantwortenden Fragen:
    • Reicht es nur den Hauptvordruck auszufüllen oder muss ich noch zusätzlich die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N übernehmen?
    • Brauche ich die Anlage Vorsorgeaufwand zu beachten? Ich möchte lediglich nur die eingezogene Steuer von meinem Ferienjob zurückholen.
    • Weiterhin gehe ich davon aus, dass ich die Lohnsteuerbescheinigung nicht beifügen muss, da diese dem Finanzamt höchstwahrscheinlich schon vorliegen sollte. Mir stellt sich hierbei nur noch die Frage, da die Lohnsteuer bei einem ganz anderen Finanzamt als meinem abgeführt wurde, ob das zuständige Finanzamt von mir ebenfalls Zugriff auf meine Lohnsteuerbescheinigung hat.
    Einen ähnlichen Beitrag hierzu gab es schon im Forum, doch dieser ist schon über sechs Jahre her. Dementsprechend wollte ich mich mal erkundigen, ob sich hier in der Zwischenzeit etwas geändert hat (wie ich gehört habe z.B. auch der Wegfall der vereinfachten Steuererklärung, die in meinem Fall ausgereicht hätte)

    Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!

    Viele Grüße

    Paar Randnotizen:

    - Der Einnahmebetrag liegt unter dem Grundfreibetrag für das betreffende Jahr (2020)
    - Auf der Lohnsteuerbescheinigung wurden nur der Beitrag zur Kirchensteuer, der Soli-Zuschlag sowie die Lohnsteuer selbst vom Bruttoarbeitslohn abgezogen
    - Ledig, beziehe kein Bafög.

    #2
    Wenn du auf Papier einreichst, musst du ziemlich wenig erklären, da deine Lohnsteuerbescheinigung zu den sog. eDaten gehört:
    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x

    Wenn du über Mein ELSTER einreichst, fügst du die Anlage N bei und gibst die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Ich würde die Steuererklärung gerne über das Online-Portal einreichen. Ich werde es dann über die Anlage N machen. Vielen Dank.

      Zur Anlage Vorsorgeaufwand: Zwar steht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung vom Ferienjob im Punkt 28 "Beiträge zur privaten Kranken-und Pflege-Pflicht-Versicherung oder Mindestvorsorgepauschale" ein Betrag, dieser zählt jedoch nicht zu den Steuern die abzogen wurden, die auf dem Gehaltzettel vermerkt waren (das sollten ja dann nur die Lohnsteuern gewesen sein). Ich bin dazu nicht privat krankenversichert. Soll ich das dann dort aufführen?
      Da es sich um eine befristete Beschäftigung mit einer Dauer von einem Monat gehandelt hat, hätte ich ja dementsprechend auch keine weiteren Beiträge in diese Richtung leisten müssen, oder?

      Weist du noch zufällig, ob es für mein Finanzamt relevant ist, bei welchem Finanzamt die Lohnsteuer eingezogen wurde? Oder ist das irrelevant für die Ausstellung meines Steuerbescheids?

      Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

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        #4
        Da dein Bruttolohn unter dem Grundfreibetrag liegt, musst du die Anlage Vorsorgeaufwand ausnahmsweise nicht ausfüllen.

        Der Wert unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung gehört nicht in die Steuererklärung, das ist die sog. Mindestvorsorgepauschale.

        Du reichst bei dem Finanzamt deines Wohnorts ein, das Betriebsstättenfinanzamt des AG ist für dich nicht von Bedeutung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super, vielen lieben Dank für die Informationen. Auch der Tipp mit den e-Daten ist sehr wichtig.

          So wie ich es jetzt verstanden habe, muss ich die Felder, die mit diesem "e" gekennzeichnet sind, nicht ausfüllen. Das verringert den Aufwand natürlich erheblich...

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            #6
            So wie ich es jetzt verstanden habe, muss ich die Felder, die mit diesem "e" gekennzeichnet sind, nicht ausfüllen
            Bei Mein ELSTER gibt es diese Kennzeichnung nicht, da trägst du die Werte aus deiner Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N ein.

            natürlich ohne den Wert unter Nummer 28 !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Okey, vielen vielen Dank nochmals!

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