Hallo an alle,
habe mich bereits etwas im Forum durchgewühlt und paar Fragen zu dem Thema gefunden, kann jedoch daraus für meine Situation kein Verfahrensvorschlag ableiten. Bin daher extrem dankbar, wenn mir jemand den Sachverhalt erklären könnte.
Ich war im Jahr 2020 hauptsächlich als SHK tätig und habe zusätzlich über Gewerbeschein 320€ dazuverdient. ELSTER gibt nach der Prüfung der Daten eine Nachzahlung von 43€ an. Aus den bereits vorhandenen Threads hab ich ableiten können, dass dies mit der Differenz aus in der Lohnsteuerkarte vermerkten Mindestvorsorgepauschale und den tatsächlich gezahlten KV Kosten zu tun hat (572€ Differenz von Wert in Lohnsteuerkarte zu tatsächlich gezahltem Betrag). Meine Fragen:
1. Warum genau passiert das?
2. Hätte der Arbeitgeber nicht besser berechnen müssen und kann ich den noch irgendwie dafür belangen?
3. Kann ich die Mindestvorsorgepauschale noch irgendwo angeben?
4. Komme ich um die Nachzahlung sonst noch irgendwie rum?
5. Kann ich die Anlage N einfach weglassen und nur die Steuererklärung mit der Anlage G und UST+EÜR abgeben oder ist das illegal?
Vielen Dank für die Mithilfe!
habe mich bereits etwas im Forum durchgewühlt und paar Fragen zu dem Thema gefunden, kann jedoch daraus für meine Situation kein Verfahrensvorschlag ableiten. Bin daher extrem dankbar, wenn mir jemand den Sachverhalt erklären könnte.
Ich war im Jahr 2020 hauptsächlich als SHK tätig und habe zusätzlich über Gewerbeschein 320€ dazuverdient. ELSTER gibt nach der Prüfung der Daten eine Nachzahlung von 43€ an. Aus den bereits vorhandenen Threads hab ich ableiten können, dass dies mit der Differenz aus in der Lohnsteuerkarte vermerkten Mindestvorsorgepauschale und den tatsächlich gezahlten KV Kosten zu tun hat (572€ Differenz von Wert in Lohnsteuerkarte zu tatsächlich gezahltem Betrag). Meine Fragen:
1. Warum genau passiert das?
2. Hätte der Arbeitgeber nicht besser berechnen müssen und kann ich den noch irgendwie dafür belangen?
3. Kann ich die Mindestvorsorgepauschale noch irgendwo angeben?
4. Komme ich um die Nachzahlung sonst noch irgendwie rum?
5. Kann ich die Anlage N einfach weglassen und nur die Steuererklärung mit der Anlage G und UST+EÜR abgeben oder ist das illegal?
Vielen Dank für die Mithilfe!
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