Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuernachzahlung&Mindestvorsorgepauschale als Studentische Hilfskraft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuernachzahlung&Mindestvorsorgepauschale als Studentische Hilfskraft

    Hallo an alle,

    habe mich bereits etwas im Forum durchgewühlt und paar Fragen zu dem Thema gefunden, kann jedoch daraus für meine Situation kein Verfahrensvorschlag ableiten. Bin daher extrem dankbar, wenn mir jemand den Sachverhalt erklären könnte.

    Ich war im Jahr 2020 hauptsächlich als SHK tätig und habe zusätzlich über Gewerbeschein 320€ dazuverdient. ELSTER gibt nach der Prüfung der Daten eine Nachzahlung von 43€ an. Aus den bereits vorhandenen Threads hab ich ableiten können, dass dies mit der Differenz aus in der Lohnsteuerkarte vermerkten Mindestvorsorgepauschale und den tatsächlich gezahlten KV Kosten zu tun hat (572€ Differenz von Wert in Lohnsteuerkarte zu tatsächlich gezahltem Betrag). Meine Fragen:

    1. Warum genau passiert das?
    2. Hätte der Arbeitgeber nicht besser berechnen müssen und kann ich den noch irgendwie dafür belangen?
    3. Kann ich die Mindestvorsorgepauschale noch irgendwo angeben?
    4. Komme ich um die Nachzahlung sonst noch irgendwie rum?
    5. Kann ich die Anlage N einfach weglassen und nur die Steuererklärung mit der Anlage G und UST+EÜR abgeben oder ist das illegal?

    Vielen Dank für die Mithilfe!


    #2
    1. Warum genau passiert das?
    2. Hätte der Arbeitgeber nicht besser berechnen müssen und kann ich den noch irgendwie dafür belangen?
    Weil der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, beim Lohnsteuerabzug eine Mindestvorsorgepauschale von 12%, höchstens 1.900,00 zu berücksichtigen.

    Er darf nicht anders rechnen ! Zu 3: Nein, die Mindestvorsorgepauschale bleibt bei der Einkommensteuer unberücksichtigt.

    Zu 4: Andere Versicherungen, wie z. B. Haftpflicht oder Unfall würden in deinem Fall helfen, ebenso Werbungskosten von mehr als 1.000,00 €

    oder Kosten deines Studiums als Sonderausgaben, falls es sich um ein Erststudium handelt.

    Zu 5: Was soll das denn bringen ? Die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung wurden an das Finanzamt übermittelt.

    Warum willst du bei einem Gewinn von weniger als 410,00 € eine EÜR einreichen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi Charlie24!

      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

      Hab schon alles an nachweisbaren Werbungskosten und Versicherungen eingetragen, bin knapp unter 1. 000,00. An Studiumskosten fällt mir auch nix mehr ein, ist aber auch Master/Zweitausbildung.

      Zu der EÜR, das Finanzamt hat mich in den Vorjahren bereits dazu gezwungen allerdings bei leicht höheren Einnahmen, daher mach ich das diesmal einfach auch. Oder kann mans sich sparen U410€?

      Viele Grüße,

      Bamex

      Kommentar


        #4
        Wenn der Gewinn unter 410,00 € liegt, bleibt er aufgrund der Regelung in § 46 Abs. 3 EStG steuerfrei. Wozu soll da eine EÜR gut sein ?

        https://steuerberater-verband.de/201...len-notwendig/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Wenn man den langen Artikel des Steuerberaterverbands komplett liest, ist es vielleicht einfacher, eine EÜR zu übermitteln als

          mit dem Finanzamt auszudiskutieren, ob das jetzt notwendig ist oder nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Ja die Diskussion wollte ich mir auch einfach sparen. Danke für den Link und die Info auf jeden Fall!


            Viele Grüße,

            Bamex

            Kommentar

            Lädt...
            X