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Berücksichtigung Einkommen Kinder

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    Berücksichtigung Einkommen Kinder

    Unsere volljährige Tochter hat nach ihrem Abitur in 2019 ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland absolviert. Im Herbstsemester 2020 hat sie ein Studium begonnen und eine eigene Wohnung bezogen. Sie erhält kein Bafög und wird von meiner Frau und mir finanziert. In der Zeit zwischen ihrem FSJ und dem Semesterbeginn war sie zeitweise abhängig beschäftigt (Geamteinkommen ca. 2.000,-) die verschiedenen Arbeitgeber haben dabei auch Lohnsteuer einbehalten. Nun meine Fragen:
    Ist unsere Tochter in meiner Einkommenssteuererklärung (Zusammenveranlagung mit meiner Frau) zu berücksichtigen oder hat sie eine eigene Einkommenssteuererklärung abzugeben?
    Falls ich sie in meine Erklärung einbeziehen muss, wie erhält sie dann ihren Anteil einbehaltene Lohnsteuer ausbezahlt?
    Welche mit ihrer Ausbildung und ihrer Wohnung im Zusammenhang stehenden Ausgaben können von mir geltend gemacht werden?

    #2
    Die Tochter muss eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben. Sie muss da außer den Lohnsteuerbescheinigungen nichts erfassen.

    Welche mit ihrer Ausbildung und ihrer Wohnung im Zusammenhang stehenden Ausgaben können von mir geltend gemacht werden?
    Ihr füllt die Anlage Kind aus. Für volljährige Kinder gibt es bei auswärtiger Unterbringung einen Sonderfreibetrag. Ansonsten ist der Unterhalt durch

    das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erledigt. Der konkrete Aufwand kann bei Kindergeldanspruch nicht geltend gemacht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Okay, vielen Dank. Und wie verhält es sich mit meiner minderjährigen Tochter? Sie wohnt zu Hause, besucht noch das Gymnasium und hat sich in den Ferien ein paar Euro verdient. Auch hier hat der Arbeitgeber einen (kleinen) Lohnsteuerabzug vorgenommen. Ist für sie auch eine eigene Einkommenssteuererklärung zu erstellen?

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        #4
        Hallo,

        ja.

        Jeder Steuerpflichtige gibt seine eigene Erklärung ab

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Grundsätzlich muss weder die erwachsene noch die minderjährige Tochter eine Steuererklärung abgeben. Es ist allerdings die einzige Möglichkeit, die bezahlten Lohnsteuern wieder zurück zu kriegen.

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