Unsere volljährige Tochter hat nach ihrem Abitur in 2019 ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland absolviert. Im Herbstsemester 2020 hat sie ein Studium begonnen und eine eigene Wohnung bezogen. Sie erhält kein Bafög und wird von meiner Frau und mir finanziert. In der Zeit zwischen ihrem FSJ und dem Semesterbeginn war sie zeitweise abhängig beschäftigt (Geamteinkommen ca. 2.000,-) die verschiedenen Arbeitgeber haben dabei auch Lohnsteuer einbehalten. Nun meine Fragen:
Ist unsere Tochter in meiner Einkommenssteuererklärung (Zusammenveranlagung mit meiner Frau) zu berücksichtigen oder hat sie eine eigene Einkommenssteuererklärung abzugeben?
Falls ich sie in meine Erklärung einbeziehen muss, wie erhält sie dann ihren Anteil einbehaltene Lohnsteuer ausbezahlt?
Welche mit ihrer Ausbildung und ihrer Wohnung im Zusammenhang stehenden Ausgaben können von mir geltend gemacht werden?
Ist unsere Tochter in meiner Einkommenssteuererklärung (Zusammenveranlagung mit meiner Frau) zu berücksichtigen oder hat sie eine eigene Einkommenssteuererklärung abzugeben?
Falls ich sie in meine Erklärung einbeziehen muss, wie erhält sie dann ihren Anteil einbehaltene Lohnsteuer ausbezahlt?
Welche mit ihrer Ausbildung und ihrer Wohnung im Zusammenhang stehenden Ausgaben können von mir geltend gemacht werden?
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