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Nachträgliche Korrektur von Einkommenssteuererklärungen

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    Nachträgliche Korrektur von Einkommenssteuererklärungen

    Ich habe eine Privatkrankenversicherung , dazu eine Restkostenversicherung (inkl. Wahlleistungen). Bei der Krankenversicherung habe ich den Betrag des Basisversicherungsschutzes in die Zeile 23 eingetragen, den darüber hinausgehenden Versicherungsschutz in Zeile 27 ! Das ist soweit korrekt!
    Den gesamten Beitrag für die Restkostenversicherung habe ich bislang immer in die Zeile 27 eingetragen. Jetzt habe ich aber erfahren, dass der Großteil des Beitrages, auch in Zeile 23 gehört (ist definitiv korrekt)! Habe den Fehler für die Einkommenssteuererklärung 2020 noch rechtzeitig entdeckt und kann ihn noch korrigieren, macht für dieses Jahr, fast 150 Euro mehr Erstattung aus. Aber wie sieht es mit den Vorjahren aus?
    Widerspruch einlegen (Vier-Wochen-Frist) ist natürlich nicht mehr machbar. Habe auf einer Steuerseite gelesen, dass Korrekturen , zum eigenen Nachteil, noch vier Jahren nachträglich möglich sind , allerdings nur, wenn nicht grobes Verschulden vorlag, z.B. bei nachlässiger Buchführung.

    1) Stimmt das mit der Vierjahres-Frist zur nachträglichen Korrektur
    2) Würdet ihr sagen, dass meinerseits, ein grobes Verschulden , vorlag? Hätte mich ja besser informieren können, definitiv mein Verschulden
    3) Wie läuft eine Korrektur, habe meine bislang immer mit dem ElsterFormular durchgeführt

    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von berndhase; 18.03.2021, 14:26.

    #2
    Jetzt habe ich aber erfahren, dass der Großteil des Beitrages, auch in Zeile 23 gehört (ist definitiv korrekt)!
    Von wem hast du das erfahren und warum soll das so sein ?

    Das Finanzamt verwendet die Werte, die deine PKV elektronisch übermittelt hat, sonst nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      bist du mit deiner Basisversicherung als lediger über 1900.- AN als Selbständiger 2800.-
      bringt dir das gar nichts., da nur die Basisversicherung abzugsfähig ist

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        bist du mit deiner Basisversicherung als lediger über 1900.- AN als Selbständiger 2800.-
        bringt dir das gar nichts., da nur die Basisversicherung abzugsfähig ist

        Gruß FIGUL
        Die Basisversicherung lag 2019 unter 1600 (ohne den Beitrag der Restkostenversicherung) , 2020 knapp über 1.600





        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Von wem hast du das erfahren und warum soll das so sein ?

        Das Finanzamt verwendet die Werte, die deine PKV elektronisch übermittelt hat, sonst nichts.
        Weil nun eine Anleitung zum Erstellen der Steuererklärung , der Bescheinung der Restkostenversicherung , beiliegt.

        2019 stimmen Steuerberechnung (via ElsterFormular) und Erstattung centgenau überein und da habe die Beiträge der Restkostenversicherung, fälschlicherweise alle in Zeile 27 eingetragen

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          und was steht bei Zeile 23?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            und was steht bei Zeile 23?

            Gruß FIGUL
            2019:
            Zeile 23: 1583
            Und wie erwähnt, habe genau das erstattet bekommen, was das MyElsterFormular errechnet hatte



            Habe mal die Daten für die letzten Jahren korrigiert, laut der Berechnung des MyElsterFormular wären es 2019, 42 Euro mehr Erstattung gewesen, in den drei Jahren zuvor, zusammen keine 100 .
            Dafür werde ich wohl keine Korrektur beantragen, dürfte eh meine Schuld sein .
            Warum es in 2020, allerdings laut Berechnung fast 150 Euro sind? Merkwürdig

            Aber was ich sonderbar finde, das Finanzamt übernimmt doch die Beiträge, die von den Versicherungen (PK und Restkostenversicherung) gemeldet werden, da ist es doch egal, was ich in Zeile 23 schreibe, oder? Da aber die Berechnung von dem MyElsterFormular und die Erstattung übereinstimmt, kann es ja eigentlich nicht so sein

            Btw: Nochmals Danke für eure Hilfe
            Zuletzt geändert von berndhase; 18.03.2021, 15:06.

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              #7
              Die privaten Krankenversicherer melden an das Finanzamt nur die Beiträge für die Zeilen 23 und 24. Die Beiträge für Wahlleistungen werden nicht gemeldet,

              die muss man selbst in der Zeile 27 erfassen. Die wirken sich aber steuerlich nur aus, wenn die Werte aus den Zeilen 23 + 24 unter den von FIGUL

              bereits genannten Höchstbeträgen liegen, was bei dir anscheinend der Fall ist. In diesem Fall werden Beiträge bis zu den Höchstbeträgen berücksichtigt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                wenn du den gesamten Betrag in Zeile 23 (ist verkehrt) eingibst, nimmt die Berechnung dies als Basisbetrag
                und bei der Berechnung kommt natürlich eine höhere Erstattung heraus.
                Kommt dann dein Bescheid wird natürlich vom korrekten Betrag in Zeile 23 ausgegangen und du wunderst dich
                über die Abweichung.
                Erklärung siehe Charlie24 #7

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die privaten Krankenversicherer melden an das Finanzamt nur die Beiträge für die Zeilen 23 und 24. Die Beiträge für Wahlleistungen werden nicht gemeldet,

                  die muss man selbst in der Zeile 27 erfassen. Die wirken sich aber steuerlich nur aus, wenn die Werte aus den Zeilen 23 + 24 unter den von FIGUL

                  bereits genannten Höchstbeträgen liegen, was bei dir anscheinend der Fall ist. In diesem Fall werden Beiträge bis zu den Höchstbeträgen berücksichtigt.

                  Danke , habe es nun verstanden



                  Gibt aber leider ein neuerliches, kleines Problem:
                  Für 2020 habe ich in Zeile 23, 2.150 Euro eingetragen (müsste nun korrekt sein, inkl. anrechenbaren Beitrag Restkostenversicherung) . Habe einfach mal aus Spaß 1.900 eingetragen (mehr wird ja nicht anerkannt)! Die Prüfung von MeinElster ergibt aber, bei den 2.150, über 60 Euro mehr Erstattung, als bei den 1.900. Das muss doch ein Fehler des Programms sein!
                  Bin sogar noch weiter gegangen und habe aus Spaß 20.000 in die Zeile 23 gesetzt, über 1.800 mehr Erstattung!
                  Die Steuerberechnung ist also falsch, oder?

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                    #10
                    Nein, du hast es immer noch nicht verstanden. Der Basisanteil wird komplett anerkannt, der Wahlanteil nur, soweit die 1900 noch nicht bereits durch den Basisanteil erreicht sind.

                    Kommentar


                      #11
                      Noch einmal zum Verständnis: Es gibt sog. Höchstbeträge für weitere Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch Beiträge für Wahlleistungen der PKV rechnen.

                      Die Höchstbeträge betragen 1.900,00 € für Personen, die Anspruch auf Zuschüsse zur Krankenversicherung oder auch Beihilfeansprüche haben und 2.800, €
                      für Personen, die für ihre Krankenversicherung bzw. ihre Krankheitskosten ganz allein aufkommen müssen, wie z. B. Selbstständige.

                      Legen die Beiträge zur Basiskrankenversicherung + die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung über den genannten Höchstbeträgen, werden die
                      tatsächlichen Beiträge steuerlich voll berücksichtigt, die Beiträge für weitere Vorsorgeaufwendungen bleiben komplett unberücksichtigt.

                      Legen die Beiträge zur Basiskrankenversicherung + die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung unter den genannten Höchstbeträgen, werden die
                      tatsächlichen Beiträge steuerlich voll berücksichtigt, Beiträge für weitere Vorsorgeaufwendungen werden zusätzlich bis zum Erreichen der Höchstbeträge
                      berücksichtigt, es wird also praktisch bis zu den Höchstbeträgen aufgefüllt.

                      Dieses System ist hier im Forum gefühlt schon tausendmal erklärt worden.




                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        ..................
                        Zuletzt geändert von berndhase; 18.03.2021, 17:01.

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Noch einmal zum Verständnis: Es gibt sog. Höchstbeträge für weitere Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch Beiträge für Wahlleistungen der PKV rechnen.

                          Die Höchstbeträge betragen 1.900,00 € für Personen, die Anspruch auf Zuschüsse zur Krankenversicherung oder auch Beihilfeansprüche haben und 2.800, €
                          für Personen, die für ihre Krankenversicherung bzw. ihre Krankheitskosten ganz allein aufkommen müssen, wie z. B. Selbstständige.

                          Legen die Beiträge zur Basiskrankenversicherung + die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung über den genannten Höchstbeträgen, werden die
                          tatsächlichen Beiträge steuerlich voll berücksichtigt, die Beiträge für weitere Vorsorgeaufwendungen bleiben komplett unberücksichtigt.

                          Legen die Beiträge zur Basiskrankenversicherung + die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung unter den genannten Höchstbeträgen, werden die
                          tatsächlichen Beiträge steuerlich voll berücksichtigt, Beiträge für weitere Vorsorgeaufwendungen werden zusätzlich bis zum Erreichen der Höchstbeträge
                          berücksichtigt, es wird also praktisch bis zu den Höchstbeträgen aufgefüllt.

                          Dieses System ist hier im Forum gefühlt schon tausendmal erklärt worden.



                          Also betrifft die 1.900 nur die Anrechnung der Zeile 27. Wenn also der Betrag in der Zeile 23+24 , über 1.900 liegen, z.B. 2.500 Euro, bleiben die Beiträge für weitere Vorsorgeaufwendungen komplett unberücksichtigt.
                          Die 2.500 (Zeile 23+24) werden aber komplett angerechnet, ich hatte das so verstanden, dass immer nur höchstens 1.900 anerkannt werden. Das war mein Fehler.


                          Das das schon tausendmal erklärt wurde, kann ich nachvollziehen, nur wusste ich ja zuvor nicht, wonach ich suchen musste. Wusste ja nicht, dass das der Knackpunkt ist

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                            #14
                            Die 2.500 (Zeile 23+24) werden aber komplett angerechnet
                            So ist das und jetzt hast du es auch verstanden.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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