Ich habe eine Privatkrankenversicherung , dazu eine Restkostenversicherung (inkl. Wahlleistungen). Bei der Krankenversicherung habe ich den Betrag des Basisversicherungsschutzes in die Zeile 23 eingetragen, den darüber hinausgehenden Versicherungsschutz in Zeile 27 ! Das ist soweit korrekt!
Den gesamten Beitrag für die Restkostenversicherung habe ich bislang immer in die Zeile 27 eingetragen. Jetzt habe ich aber erfahren, dass der Großteil des Beitrages, auch in Zeile 23 gehört (ist definitiv korrekt)! Habe den Fehler für die Einkommenssteuererklärung 2020 noch rechtzeitig entdeckt und kann ihn noch korrigieren, macht für dieses Jahr, fast 150 Euro mehr Erstattung aus. Aber wie sieht es mit den Vorjahren aus?
Widerspruch einlegen (Vier-Wochen-Frist) ist natürlich nicht mehr machbar. Habe auf einer Steuerseite gelesen, dass Korrekturen , zum eigenen Nachteil, noch vier Jahren nachträglich möglich sind , allerdings nur, wenn nicht grobes Verschulden vorlag, z.B. bei nachlässiger Buchführung.
1) Stimmt das mit der Vierjahres-Frist zur nachträglichen Korrektur
2) Würdet ihr sagen, dass meinerseits, ein grobes Verschulden , vorlag? Hätte mich ja besser informieren können, definitiv mein Verschulden
3) Wie läuft eine Korrektur, habe meine bislang immer mit dem ElsterFormular durchgeführt
Vielen Dank
Den gesamten Beitrag für die Restkostenversicherung habe ich bislang immer in die Zeile 27 eingetragen. Jetzt habe ich aber erfahren, dass der Großteil des Beitrages, auch in Zeile 23 gehört (ist definitiv korrekt)! Habe den Fehler für die Einkommenssteuererklärung 2020 noch rechtzeitig entdeckt und kann ihn noch korrigieren, macht für dieses Jahr, fast 150 Euro mehr Erstattung aus. Aber wie sieht es mit den Vorjahren aus?
Widerspruch einlegen (Vier-Wochen-Frist) ist natürlich nicht mehr machbar. Habe auf einer Steuerseite gelesen, dass Korrekturen , zum eigenen Nachteil, noch vier Jahren nachträglich möglich sind , allerdings nur, wenn nicht grobes Verschulden vorlag, z.B. bei nachlässiger Buchführung.
1) Stimmt das mit der Vierjahres-Frist zur nachträglichen Korrektur
2) Würdet ihr sagen, dass meinerseits, ein grobes Verschulden , vorlag? Hätte mich ja besser informieren können, definitiv mein Verschulden
3) Wie läuft eine Korrektur, habe meine bislang immer mit dem ElsterFormular durchgeführt
Vielen Dank
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