Gartenneugestaltung bei Vermietung

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  • Andi1776
    Neuer Benutzer
    • 29.03.2021
    • 1

    #1

    Gartenneugestaltung bei Vermietung

    Hallo,

    wir haben eine Immobilie vermietet und haben jetzt dort im Garten eine überdachte Terrasse angelegt. Mit Pflasterung, Holz und Handwerkerleistung sind wir bei insgesamt 3800 Euro.

    Nun meine Frage, gehört es zu Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten? Hatte mal gelesen, dass es nur Herstellungskosten sind, wenn es Elektro, Sanitär oder Fenster betrifft.

    Kann man den Betrag von 3800 Euro direkt in einem Jahr absetzten, oder muss man es über mehrere Jahre abschreiben?

    Vielen Dank schonmal für Eure Antwort.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Wann kannst du Modernisierungsaufwendungen steuerlich als sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand geltend machen und was fällt unter die Herstellungskosten?

    Kommentar

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