Guten Abend,
ich habe eine Frage bzgl. der erstattbaren Kosten für die Wegstrecke zur Arbeit. Wenn man über eine Arbeitnehmerüberlassung angestellt ist, gilt ja als Wegstrecke der Hin- und Rückweg zu Arbeit, richtig?! Wie ist das bei einem Werkvertrag geregelt? D.h ich habe bei Firma x eine Unbefristeten Festvertrag, arbeite aber bei Firma y mit einem Werkvertrag.
Kann mir da einer helfen, wie ich die Fahrtkosten angebe?! Nur Hinfahrt oder auch Rückfahrt?
Liebe Grüße
ich habe eine Frage bzgl. der erstattbaren Kosten für die Wegstrecke zur Arbeit. Wenn man über eine Arbeitnehmerüberlassung angestellt ist, gilt ja als Wegstrecke der Hin- und Rückweg zu Arbeit, richtig?! Wie ist das bei einem Werkvertrag geregelt? D.h ich habe bei Firma x eine Unbefristeten Festvertrag, arbeite aber bei Firma y mit einem Werkvertrag.
Kann mir da einer helfen, wie ich die Fahrtkosten angebe?! Nur Hinfahrt oder auch Rückfahrt?
Liebe Grüße
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