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Werkvertrag - Kilometerpauschale

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    Werkvertrag - Kilometerpauschale

    Guten Abend,

    ich habe eine Frage bzgl. der erstattbaren Kosten für die Wegstrecke zur Arbeit. Wenn man über eine Arbeitnehmerüberlassung angestellt ist, gilt ja als Wegstrecke der Hin- und Rückweg zu Arbeit, richtig?! Wie ist das bei einem Werkvertrag geregelt? D.h ich habe bei Firma x eine Unbefristeten Festvertrag, arbeite aber bei Firma y mit einem Werkvertrag.
    Kann mir da einer helfen, wie ich die Fahrtkosten angebe?! Nur Hinfahrt oder auch Rückfahrt?

    Liebe Grüße
    Zuletzt geändert von Nivek0892; 04.04.2021, 21:42.

    #2
    Wenn das bei der Firma Y deine ständige Betriebsstätte ist, gibt es dafür auch nur die Entfernungspauschale. Das musst du aber in der EÜR erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort!
      Verstehe da leider nicht wieso man dann bei der Arbeitnehmerüberlassung Hin- und Rückweg angeben darf?! Also da wo ich arbeite sind 60% der Mitarbeiter über Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag eingestellt und die Arbeitsstätte ändert sich über die gesamte Zeit nicht. Ist doch im Endeffekt kein Unterschied zum Werkvertrag oder?

      Kommentar


        #4
        Bei der Arbeitnehmerüberlassung spielt die Frage eine Rolle, ob die Leiharbeiter dauerhaft, also unbefristet zugeordnet sind. Falls das der Fall ist,

        steht denen auch nur die Entfernungspauschale zu. Das wird nur häufig nicht beachtet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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