Hallo, Im Zuge eines Verkaufs einer (über 10 Jahre) vermieteten Immobilie hat mich der Käufer gefragt, ob ich die Notarkosten übernehmen könnte. Ich habe unter Vorbehalt zugestimmt, nämlich nur dann wenn ich die Notarkosten steuerlich als Werbungskosten nutzen kann. Jetzt finde ich nichts zuverlässiges im Netz darüber...kann mir Jemand sagen, ob ich als Verkäufer die Notarkosten absetzen kann?
vielen Dank schon mal
VG Fabelwesen
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