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Verkauf Notarkosten

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    Verkauf Notarkosten

    Hallo, Im Zuge eines Verkaufs einer (über 10 Jahre) vermieteten Immobilie hat mich der Käufer gefragt, ob ich die Notarkosten übernehmen könnte. Ich habe unter Vorbehalt zugestimmt, nämlich nur dann wenn ich die Notarkosten steuerlich als Werbungskosten nutzen kann. Jetzt finde ich nichts zuverlässiges im Netz darüber...kann mir Jemand sagen, ob ich als Verkäufer die Notarkosten absetzen kann?

    vielen Dank schon mal
    VG Fabelwesen

    #2
    Wie soll das gehen ? Ein eventueller Veräußerungsgewinn bleibt doch bei einer Haltezeit von über 10 Jahren steuerfrei.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage sowieso nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wie das gehen soll? Indem ich die Rechnung des Notars als Werbungskosten absetze...das war ja meine Frage

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        #4
        Hab jetzt doch herausgefunden, dass die Notarkosten (wenn keine Steuerlast anfällt) nicht absetzbar sind! Vielen Dank Charlie

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