Meine minderjährige Tochter hat in 2020 einen Ferienjob absolviert. Innerhalb des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2020 werden in Zeile 28 "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflicht-Versicherung oder Mindestvorsorgepauschale" erhoben. Kann der hier einbehaltene Betrag geltend gemacht werden? Wenn ja, in welchem Formular?
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Keine Ankündigung bisher.
Mindestvorsorgepauschale
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Nein, der Betrag ist auch nicht einbehalten worden, der wurde beim Lohnsteuereinbehalt als steuerfrei behandelt und wird deshalb mitgeteilt.Kann der hier einbehaltene Betrag geltend gemacht werden? Wenn ja, in welchem Formular?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Nein.Zitat von BerndE Beitrag anzeigenKann der hier einbehaltene Betrag geltend gemacht werden?
Abgesehen davon wäre ich sehr überrascht, wenn sie in den Ferien soviel verdient hätte, dass ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Insofern sollte sie all ihre gezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen.
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Völlig falsch. Die Mindestvorsorgepauschale wird nur bei der Berechnung der vom AG einzubehaltenen Lohnsteuer berücksichtigt.Zitat von Sawran Beitrag anzeigendie Mindestvorsorgepauschale als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dadurch können sie deine steuerliche Belastung reduzieren. [
Bei der Einkommensteuerveranlagung gibt es diese nicht. Hier werden nur die tatsächlich geleisteten und anchgewiesenen KV/PV beiträge berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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