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    Mindestvorsorgepauschale

    Meine minderjährige Tochter hat in 2020 einen Ferienjob absolviert. Innerhalb des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2020 werden in Zeile 28 "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflicht-Versicherung oder Mindestvorsorgepauschale" erhoben. Kann der hier einbehaltene Betrag geltend gemacht werden? Wenn ja, in welchem Formular?

    #2
    Kann der hier einbehaltene Betrag geltend gemacht werden? Wenn ja, in welchem Formular?
    Nein, der Betrag ist auch nicht einbehalten worden, der wurde beim Lohnsteuereinbehalt als steuerfrei behandelt und wird deshalb mitgeteilt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von BerndE Beitrag anzeigen
      Kann der hier einbehaltene Betrag geltend gemacht werden?
      Nein.

      Abgesehen davon wäre ich sehr überrascht, wenn sie in den Ferien soviel verdient hätte, dass ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Insofern sollte sie all ihre gezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen.

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        #4
        Normalerweise können Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung oder die Mindestvorsorgepauschale als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dadurch können sie deine steuerliche Belastung reduzieren.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 04.10.2023, 10:24. Grund: Spamlink entfernt

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          #5
          Zitat von Sawran Beitrag anzeigen
          die Mindestvorsorgepauschale als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dadurch können sie deine steuerliche Belastung reduzieren. [
          Völlig falsch. Die Mindestvorsorgepauschale wird nur bei der Berechnung der vom AG einzubehaltenen Lohnsteuer berücksichtigt.
          Bei der Einkommensteuerveranlagung gibt es diese nicht. Hier werden nur die tatsächlich geleisteten und anchgewiesenen KV/PV beiträge berücksichtigt.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Völlig falsch.
            und Spam (versteckter Link im Text).

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