Hallo zusammen,
heute haben wir unseren Bescheid für 2020 bekommen. Bei diesem wurden u-a- die Versicherung wie Lebensversicherung und Haftpflicht nicht angerechnete. Die Begründung lautet:
"Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung. Ihrer Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich"
Ich kann mir das nicht so richtig erklären, ich habe die Erklärung über das Elsterportal erstellt und abgegeben. Dabei hatte ich gedacht, dass vom System eine Meldung kommen würde, wenn eine solche Grenze überschritten wurde. Wenn ich jetzt im Netz nach der Höchstgrenze suche, finde ich Beträge von 25.064 Euro bzw. das Doppelte bei verheirateten. Ich finde auch die Beträge 1.900 / 2.800 Euro. Kann mir jemand sagen welcher Betrag der richtige Betrag ist?
Vielen Dank.
heute haben wir unseren Bescheid für 2020 bekommen. Bei diesem wurden u-a- die Versicherung wie Lebensversicherung und Haftpflicht nicht angerechnete. Die Begründung lautet:
"Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung. Ihrer Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich"
Ich kann mir das nicht so richtig erklären, ich habe die Erklärung über das Elsterportal erstellt und abgegeben. Dabei hatte ich gedacht, dass vom System eine Meldung kommen würde, wenn eine solche Grenze überschritten wurde. Wenn ich jetzt im Netz nach der Höchstgrenze suche, finde ich Beträge von 25.064 Euro bzw. das Doppelte bei verheirateten. Ich finde auch die Beträge 1.900 / 2.800 Euro. Kann mir jemand sagen welcher Betrag der richtige Betrag ist?
Vielen Dank.
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