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Vorsorgeaufwendungen - Höchstbetrag

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    Vorsorgeaufwendungen - Höchstbetrag

    Hallo zusammen,

    heute haben wir unseren Bescheid für 2020 bekommen. Bei diesem wurden u-a- die Versicherung wie Lebensversicherung und Haftpflicht nicht angerechnete. Die Begründung lautet:

    "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung. Ihrer Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich"


    Ich kann mir das nicht so richtig erklären, ich habe die Erklärung über das Elsterportal erstellt und abgegeben. Dabei hatte ich gedacht, dass vom System eine Meldung kommen würde, wenn eine solche Grenze überschritten wurde. Wenn ich jetzt im Netz nach der Höchstgrenze suche, finde ich Beträge von 25.064 Euro bzw. das Doppelte bei verheirateten. Ich finde auch die Beträge 1.900 / 2.800 Euro. Kann mir jemand sagen welcher Betrag der richtige Betrag ist?

    Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von TanjaKW; 15.04.2021, 22:20.

    #2
    Ich finde auch die Beträge 1.900 / 2.800 Euro
    Für Arbeitnehmer wie auch für Rentner und alle anderen Personen, die ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht zu 100% selbst

    bezahlen müssen, weil ein Arbeitgeber oder ein Rentenversicherungsträger einen Teil übernimmt, gelten die 1900,00 € Höchstbetrag für die

    weiteren Vorsorgeaufwendungen. Sind die Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen bereits höher als diese 1.900,00 €,

    fällt der Rest, also Haftpflicht usw. unter den Tisch. Warum sollte ein Steuerprogramm das melden ? Diese weiteren Vorsorgeaufwendungen

    bleiben bei der Steuerberechnung außen vor. Die Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen werden dagegen in voller Höhe

    berücksichtigt. Die 2.800,00 € Höchstbetrag gelten für Personen, die für die Krankenversicherung ganz allein aufkommen müssen, in der Praxis

    sind das Selbstständige.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Leider verstehe ich das mit den 1900 Euro nicht. Ist das ein Betrag pro Monat oder pro Jahr? Alles über ca. 20 Tsd. wurde uns gekappt (Verheiratet, zusammenveranlagt). Gibt es ein Schema mit dem ich das besser nachvolziehen / nachrechnen kann?

      Mit der Meldung vom Systen hatte ich folgendes gemeint. Ich habe in einen Forum gelesen, dass jemand seine Haftplflicht etc eingeben hat, und das System keine weiter Änderung bei der Berechnung vorgenommen hat, weil vermutlich die Grenze erreicht worden ist. Ich hatte daher angenommen, dass dem System auffällt, dass eine Grenze erreicht worden ist und entsprechend dies in der Berechnung berücksichtigt.

      Elster hatte eine Rückerstattung von 2.000 Euro mehr berechnet als das Finanzamt. Der Unterschied liegt alleine daran, dass Haftpflicht, Lebensversicherung etc. nicht mehr berücksichtigt worden sind. So eine große Abweichung hatten wir in den Jahren zuvor nicht. Ich weiß, dass die Vorbberechnung keine Garantie ist, aber kann die wirklich so weit abweichen?

      Vielen Dank und Gruß
      TanjaKW


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        #4
        Hallo,

        TanjaKW

        Zitat:
        Mit der Meldung vom Systen hatte ich folgendes gemeint. Ich habe in einen Forum gelesen, dass jemand seine Haftplflicht etc eingeben hat, und das System keine weiter Änderung bei der Berechnung vorgenommen hat, weil vermutlich die Grenze erreicht worden ist. Ich hatte daher angenommen, dass dem System auffällt, dass eine Grenze erreicht worden ist und entsprechend dies in der Berechnung berücksichtigt.

        Wenn du falsche Angaben z.Bsp bei KV gemacht hat, wie soll das System diese Angaben erkennen.
        hier Seite 8 Zeile 51 Vorsorgeaufwendungen darfst du als AN -keine Angaben- machen
        Der Betrag über 25000.- betrifft Altersvorsorge ( mit Rürup u.s.w.)
        hier:
        https://www.finanzen.de/altersvorsorge/ruerup-rente
        https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCrup-Rente
        Zuletzt geändert von FIGUL; 18.04.2021, 12:06.
        Gruß FIGUL

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          #5
          Leider verstehe ich das mit den 1900 Euro nicht. Ist das ein Betrag pro Monat oder pro Jahr?
          Das ist ein Jahreswert und es geht dabei nicht um Altersvorsorge, sondern um alle anderen Vorsorgeaufwendungen.

          Wenn du mit deinen Beiträgen zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung über 1.900,00 € jährlich liegst,

          werden nur die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung steuerlich berücksichtigt, alle anderen Versicherungsbeiträge

          bleiben unberücksichtigt. Das betrifft nicht nur eine Haftpflichtversicherung, das betrifft z. B. auch den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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