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Schweizer Freizügigkeitsdepot für deutsche Steuererklärung relevant?

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    Schweizer Freizügigkeitsdepot für deutsche Steuererklärung relevant?

    Hallo zusammen,

    ich bin letztes Jahr aus der Schweiz nach Deutschland zurück gezogen und gebe nun zum ersten Mal eine Einkommensteuererklärung in Deutschland ab. Das in der "2. Säule" des Schweizer Vorsorgesystems angesparte Geld hatte ich vor dem Umzug in ein Schweizer "Freizügigkeitskonto" getan und dieses Geld von der Bank anlegen lassen.

    In der Schweiz sind eventuelle Kursgewinne aus solchen Anlagen steuerfrei (siehe z.B. [1]) und meines Wissens daher auch nicht in die Schweizer Steuererklärung einzutragen.

    Jedoch habe ich leider keine Informationen gefunden, wie sich das für die deutsche Steuererklärung verhält. Der User "devvok" hat hier [2] dieselbe Frage gestellt, aber keine Antwort bekommen. Weis also zufällig jemand, ob sich das hier gleich wie in der Schweiz verhält, also nichts einzutragen ist, oder müssen die Schweizer Vorsorge-Anlagen in der Steuererklärungs-Anlage KAP-INV angegeben werden?

    Vielen Dank.

    [1] https://www.ubs.com/ch/de/private/pe...s-account.html
    [2] https://www.moneyland.ch/de/forum/fr...utschland-4766

    #2
    Es handelt sich jedenfalls hier nicht um ein Steuerberatungsforum. Es geht um die elektronische Steuererklärung, Elster.

    Davon abgesehen, es scheint sich ja um eine Art Rentenversicherung zu handeln. Ich denke aber dass das weder eine Riester- noch eine Rüruprente ist.

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