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Schweizer Freizügigkeitsdepot für deutsche Steuererklärung relevant?

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    Schweizer Freizügigkeitsdepot für deutsche Steuererklärung relevant?

    Hallo zusammen,

    ich bin letztes Jahr aus der Schweiz nach Deutschland zurück gezogen und gebe nun zum ersten Mal eine Einkommensteuererklärung in Deutschland ab. Das in der "2. Säule" des Schweizer Vorsorgesystems angesparte Geld hatte ich vor dem Umzug in ein Schweizer "Freizügigkeitskonto" getan und dieses Geld von der Bank anlegen lassen.

    In der Schweiz sind eventuelle Kursgewinne aus solchen Anlagen steuerfrei (siehe z.B. [1]) und meines Wissens daher auch nicht in die Schweizer Steuererklärung einzutragen.

    Jedoch habe ich leider keine Informationen gefunden, wie sich das für die deutsche Steuererklärung verhält. Der User "devvok" hat hier [2] dieselbe Frage gestellt, aber keine Antwort bekommen. Weis also zufällig jemand, ob sich das hier gleich wie in der Schweiz verhält, also nichts einzutragen ist, oder müssen die Schweizer Vorsorge-Anlagen in der Steuererklärungs-Anlage KAP-INV angegeben werden?

    Vielen Dank.

    [1] https://www.ubs.com/ch/de/private/pe...s-account.html
    [2] https://www.moneyland.ch/de/forum/fr...utschland-4766

    #2
    Es handelt sich jedenfalls hier nicht um ein Steuerberatungsforum. Es geht um die elektronische Steuererklärung, Elster.

    Davon abgesehen, es scheint sich ja um eine Art Rentenversicherung zu handeln. Ich denke aber dass das weder eine Riester- noch eine Rüruprente ist.

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      #3
      Hallo zusammen,

      der Thread ist zwar schon etwas älter aber für mich gerade relevant, daher erlaube ich mir, ihn auszugraben.

      Thomas44 Konntest du dein Problem damals lösen?

      Ich stehe jetzt vor der selben Frage: Ich bin letztes Jahr aus der Schweiz zurück nach Deutschland gezogen, das Geld aus der PK liegt auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz und wird in Wertpapiere angelegt. Muss ich das in der deutschen Steuererklärung angeben? Wenn ja, wie und wo? Unterliegen die Erträge (werden nicht ausgeschüttet) der Kapitalertragsteuer?

      Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

      Viele Grüße
      Markus

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        #4
        Hallo,

        von jemanden der seit 2021 nur diese eine Frage gepostet hat, würde ich mir jetzt nicht so viel erhoffen.

        Davon abgesehen hat sich an der Aussage vom Rüsseltier nichts geändert, dies hier ist kein Forum für Steuerberatung und die Frage hat auch heute noch nichts mit Elster zu tun.

        Kommentar


          #5
          Threadstarter hier: Meines Wissens muss das Freizügigkeitsdepot nicht angegeben werden und die Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung. Wäre auch ungünstig, wenn man Steuern auf etwas zahlen müsste, auf das man praktisch keinen Zugriff hat. Bin aber natürlich kein Steuerberater und das soll keine Beratung oder ähnliches darstellen.

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank, Thomas.

            Gerald v. R.: Du hast Recht, dass das hier das falsche Forum ist. Aber es ist schwer, zu der Fragestellung Infos im Netz zu finden. Daher mein Post hier mit der (berechtigten) Hoffnung, dass sich der Threadersteller meldet und seine inzwischen gemachte Erfahrung teilt.

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              #7
              Zitat von JackDaRippa Beitrag anzeigen
              hier mit der (berechtigten) Hoffnung, dass sich der Threadersteller meldet und seine inzwischen gemachte Erfahrung teilt.
              Was er ja tatsächlich auch getan hat

              Kommentar


                #8
                Zitat von JackDaRippa Beitrag anzeigen
                ...

                Gerald v. R.: Du hast Recht, dass das hier das falsche Forum ist. Aber es ist schwer, zu der Fragestellung Infos im Netz zu finden. Daher mein Post hier mit der (berechtigten) Hoffnung, dass sich der Threadersteller meldet und seine inzwischen gemachte Erfahrung teilt.
                Natürlich findet man im Internet Hinweise zu diesem Thema:


                "Wer unvorsichtig ist, riskiert eine hohe Steuerlast.​"

                "Diese Aufteilung führt jedoch zu einer sehr unterschiedlichen Besteuerung, indem durch obligatorische Beiträge erdiente Rentenleistungen bis zu 100 % mit dem individuellen tariflichen Steuersatz von bis zu 45 %, hingegen überobligatorische Leistungen nur mit ihren Erträgen und einem Pauschalsteuersatz von 25-28 % besteuert werden. Bestimmte Leistungen aus dem Obligatorium können steuerfrei sein; die Rechtslage hierzu ist derzeit unsicher.
                ...
                Die über schweizerische Pensionskassen erdienten Altersversorgungsansprüche sollten vor der Rückkehr nach Deutschland unbedingt von schweizerischen und deutschen Steuerspezialisten (Rechtsanwälte, Steuerberater) rechtlich und steuerlich geprüft werden. So können mögliche Steuerlasten festgestellt und verglichen sowie Gestaltungsspielräume hinsichtlich Art, Umfang und Zeitpunkt der Versorgungsleistungen steuerlich optimiert ausgeschöpft werden.

                Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in meinem Fachbeitrag „Schweizerische Pensionskassen – Aktuelles zur steuerlichen Behandlung in Deutschland“ im steueranwaltsmagazin.​
                (dort die Seiten 102 bis 108 ... !)

                gerne dürfen Sie das "studieren" - oder vielleicht doch besser das Thema von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt mit diesem speziellen Wissen beraten lassen!

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                  #9
                  Hallo JackDaRippa!

                  Neben der Suche nach qualifizierter Beratung und damit der Suche nach Steuersparmöglichkeiten durch Profis ...

                  neben der "richtigen" Suche im Internet (siehe meinen vorstehenden Kommentar) ...

                  gibt es zwischenzeitlich auch in Elster zwei äußerst interessante Suchen/Recherche-Möglichkeiten:

                  - die Suchworte "Schweizer Freizügigkeitsdepot" im Hilfe-Suchfeld ergeben einen interessanten Treffer!

                  - die Suchworte "Schweizer Freizügigkeitsdepot" im "Chat - Fragen zu steuerlichen Themen" führen zu keinem Treffer!

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