Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Trennungsgeld anzugeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Trennungsgeld anzugeben?

    Liebes Forum,

    für das Jahr 2020 habe von Oktober bis Dezember Trennungsgeld erhalten. Für diese ersten drei Monate (bis 31.12.2020) war das Trennungsgeld steuerfrei. Muss ich in der Steuererklärung nun überhaupt den erhaltenen Auszahlungsbetrag bei den Werbungskosten angeben?

    Vielen Dank und beste Grüße
    märz

    #2
    Hallo,

    dein erhaltenes Trennungsgeld trägst du in die Anlage SO ein.
    Dein von dir getrennt lebender Mann trägt den Betrag in die Anlage Unterhalt ein.
    Wie kommst du auf Werbungskosten?
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      FIGUL Trennungsgeld ist eine Erstattung eines öffentlichen Arbeitgebers (z.B. Polizei, Bundeswehr, Finanzamt) für Reisekosten bzw. doppelte Haushaltsführung.

      maerz2911 Das erhaltene Trennungsgeld muss als erhaltenen Erstattung erklärt werden, da du insoweit ja keinen Aufwand hattest. Deine Werbungskosten sind daher entsprechend zu kürzen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für die Antworten. Dann handhabe ich es entsprechend und trage die Ersattung bei den Werbungskosten ein. So ist es ja an vielen Stellen im Internet nachzulesen. Ich war mir nur unsicher, da in meinen entsprechenden Abrechnungen zum Trennungsgeld steht, dass die das Jahr 2020 betreffenden Trennungsgeldzahlungen steuerfrei sind.

        Kommentar


          #5
          Zitat von maerz2911 Beitrag anzeigen
          Vielen Dank für die Antworten. Dann handhabe ich es entsprechend und trage die Ersattung bei den Werbungskosten ein. So ist es ja an vielen Stellen im Internet nachzulesen. Ich war mir nur unsicher, da in meinen entsprechenden Abrechnungen zum Trennungsgeld steht, dass die das Jahr 2020 betreffenden Trennungsgeldzahlungen steuerfrei sind.
          Hallo,

          sind sie doch. Du bezahlst doch keine Steuern dafür.
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Hallo Figul,
            ich hatte bloß überlegt, als jemand, der sich nicht sehr in der Materie Steuererklärung auskennt, ob im Falle der nicht anfallenden Steuern, überhaupt eine Angabe in der Steuererklärung notwendig ist. Sprich, sind die Angaben überhaupt dem Finanzamt gegenüber anzuzeigen. Wenn ich es nun richtig verstanden habe, lag ich aber falsch und da ich eine Zahlung erhalten habe, muss ich diese auch angeben.

            Viele Grüße!

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              nochmals kurz zum Verständnis:

              Steuerliche Berücksichtigung

              Bei den durch den dienstlichen Ortswechsel veranlassten Aufwendungen handelt es sich meistens um Reisekosten bzw. um Kosten der doppelten Haushaltsführung, die als Werbungskosten abziehbar sind. In diesem Zusammenhang sind die ermittelten Werbungskosten um erhaltene Erstattungen zu kürzen, da dem Arbeitnehmer insoweit geringere Aufwendungen entstanden sind.

              Fazit

              Die steuerlich abziehbaren Aufwendungen sind beispielsweise für Kilometergeld oder Verpflegungsmehraufwand oft höher als die vom Dienstherren erstatteten Trennungsgelder. Hier lohnt es sich also, den übersteigenden Teil zu ermitteln und als Werbungskosten geltend zu machen.
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                @maerz2911: Anders herum wird ein Schuh daraus: Du darfst gerne Deine Werbungskosten, also Deine beruflich bedingten Aufwendungen erklären. Soweit Du die aber steuerfrei erstattet bekommst, hast Du ja letztlich keinen Aufwand und darfst letztlich am Ende des Tages nur den Saldo als Werbungskosten erklären. Und das läuft technisch nun mal so, dass Du zum einen die vollen Kosten erklärst, zum anderen aber auch den steuerfreien Ersatz, so dass sich letztlich der Saldo ergibt. Nur deswegen erklärst Du das, was aber nichts an dessen Steuerfreiheit ändert.
                Zuletzt geändert von Picard777; 26.04.2021, 10:24.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Prima, danke für die Klärung! Ihr habt mir damit sehr weitergeholfen.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X