Liebes Forum,
für das Jahr 2020 habe von Oktober bis Dezember Trennungsgeld erhalten. Für diese ersten drei Monate (bis 31.12.2020) war das Trennungsgeld steuerfrei. Muss ich in der Steuererklärung nun überhaupt den erhaltenen Auszahlungsbetrag bei den Werbungskosten angeben?
Vielen Dank und beste Grüße
märz
für das Jahr 2020 habe von Oktober bis Dezember Trennungsgeld erhalten. Für diese ersten drei Monate (bis 31.12.2020) war das Trennungsgeld steuerfrei. Muss ich in der Steuererklärung nun überhaupt den erhaltenen Auszahlungsbetrag bei den Werbungskosten angeben?
Vielen Dank und beste Grüße
märz
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