Hallo ich bin selbstständig tätig und habe 2020 eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bekommen. Ich weiß das diese Verdienstausfallentschädigung steuerfrei ist , jedoch irgendwie erhöhend ( Progression ) wirkt. Die Frage ist wo muss ich das in der EÜR für 2020 eintragen.
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Keine Ankündigung bisher.
Verdienstausfall Entschädigung EÜR
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Wenn es wirklich um eine bei der Einkommensteuer steuerfreie Entschädigung geht, müsste die als Entgeltersatzleistung erklärt werden.
Ob es dafür auch eine Zeile in der EÜR gibt, muss ich erst nachsehen. Corona-Hilfen für Selbstständige sind jedenfalls nicht steuerfrei, aber
darum geht es ja wohl nicht..Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Man kann zwar Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz in die Zeile 92 der EÜR eintragen, aber dann müssen sie vorher
natürlich als umsatzsteuerfreie Betriebseinnahme im Zeile 15 der EÜR (bei Kleinunternehmern in Zeile 11 und 12) erfasst worden sein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Nachtrag: Bei der Einkommensteuererklärung musst du die Verdienstausfallentschädigung im Hauptvordruck in Zeile 43 erklären, da sie
dem Progressionsvorbehalt unterliegt.Freundliche Grüße
Charlie24
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OK soll das jetzt im Hauptformular und in der EÜR eingetragen werden,
Durch den Eintrag dort wird erreicht, dass sie letztlich vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen wird, was eine vorherige Erfassung als Betriebseinnahme
voraussetzt. Der Eintrag im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung ist unabhängig davon Pflicht.Freundliche Grüße
Charlie24
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