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Verdienstausfall Entschädigung EÜR

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    Verdienstausfall Entschädigung EÜR

    Hallo ich bin selbstständig tätig und habe 2020 eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bekommen. Ich weiß das diese Verdienstausfallentschädigung steuerfrei ist , jedoch irgendwie erhöhend ( Progression ) wirkt. Die Frage ist wo muss ich das in der EÜR für 2020 eintragen.

    #2
    Wenn es wirklich um eine bei der Einkommensteuer steuerfreie Entschädigung geht, müsste die als Entgeltersatzleistung erklärt werden.

    Ob es dafür auch eine Zeile in der EÜR gibt, muss ich erst nachsehen. Corona-Hilfen für Selbstständige sind jedenfalls nicht steuerfrei, aber

    darum geht es ja wohl nicht..
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein ist keine Corona Hilfe. Ich habe auch schon in der EÜR nachgeschaut und finde keine Zeile die passt.

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        #4
        Man kann zwar Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz in die Zeile 92 der EÜR eintragen, aber dann müssen sie vorher

        natürlich als umsatzsteuerfreie Betriebseinnahme im Zeile 15 der EÜR (bei Kleinunternehmern in Zeile 11 und 12) erfasst worden sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Nachtrag: Bei der Einkommensteuererklärung musst du die Verdienstausfallentschädigung im Hauptvordruck in Zeile 43 erklären, da sie

          dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            OK soll das jetzt im Hauptformular und in der EÜR eingetragen werden, oder nur im Hauptformular?

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              #7
              OK soll das jetzt im Hauptformular und in der EÜR eingetragen werden,
              Da bin ich ein wenig überfragt. Der Hilfetext zu Zeile 92 der EÜR spricht dafür, die Entschädigung auch in der EÜR zu erfassen,

              Durch den Eintrag dort wird erreicht, dass sie letztlich vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen wird, was eine vorherige Erfassung als Betriebseinnahme

              voraussetzt. Der Eintrag im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung ist unabhängig davon Pflicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Du hast mir schon sehr weitergeholfen. Vielleicht hat noch ein anderer User hier eine Idee.

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