Hallo,
sitze gerade über der Steuererklärung für letztes Jahr.
Die Frage steht ja eigentlich schon oben. (habe im Forum nichts dazu gefunden)
Leider wurde vom LBV nicht gesagt, wo ich das angeben muss, sondern nur: "Wir weisen darauf hin, dass Sie nach den steuerrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sind, diese Zahlungen bei der Steuererklärung anzuzeigen."
Nun meine Frage: Wo gebe ich das an?
Fällt ja eigentlich nicht unter die Aufwandsentschädigung, oder doch?
Habe bei Anlage N Zeile 21 etwas gefunden (Arbeitslohn, der zwar steuerpflichtig ist, von dem aber noch keine Steuern abgezogen wurden). Kommt es da hin?
Wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
sitze gerade über der Steuererklärung für letztes Jahr.
Die Frage steht ja eigentlich schon oben. (habe im Forum nichts dazu gefunden)
Leider wurde vom LBV nicht gesagt, wo ich das angeben muss, sondern nur: "Wir weisen darauf hin, dass Sie nach den steuerrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sind, diese Zahlungen bei der Steuererklärung anzuzeigen."
Nun meine Frage: Wo gebe ich das an?
Fällt ja eigentlich nicht unter die Aufwandsentschädigung, oder doch?
Habe bei Anlage N Zeile 21 etwas gefunden (Arbeitslohn, der zwar steuerpflichtig ist, von dem aber noch keine Steuern abgezogen wurden). Kommt es da hin?
Wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Kommentar